Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein noch Mann mir unseren gemeinsamen Sohn wegnehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein noch Mann mir unseren gemeinsamen Sohn wegnehmen?

Jessy07

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Hallo, Ich habe ein groses Problem. Mein noch Mann und ich wollen uns scheiden lassen, eigentlich war es einvernehmlich. Doch nach kurzer Zeit fing er an mir zu unterstellen, ich würde versuchen hinter seinem Rücken, ihm unseren Sohn (2 Jahre) weg zu nehmen. Was natürlich nicht stimmt, ich wollte eher versuchen einen Weg zu finden das beide Parteien damit klar kommen. Jetzt fängt er auf jeden Fall auch mit Drohungen an, das ich aufpassen soll was ich mach und das er mein Leben zerstören würde. Er meinte er sorge dafür das ich mein Sohn nicht mehr sehen dürfte und keinen Job mehr hätte. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, ich bekomme langsam wirklich Angst vor ihm. Vielen Dank im voraus für eure Antworten. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das zeigt, wie hilflos und arm er ist. Das Kind wird bei dem leben, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat. Wenn er Sie bedroht schalten Sie die Polizei ein. Liebe Grüße NB


bellis123

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Lass dich nicht verrückt machen und dokumentiere wenn er dich bedroht bzw. sammle Beweise dafür. Gleichzeitig solltest du drauf achten dich selbst nicht angreifbar zu machen.


W.Pulsar

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Dein Mann kann erst einmal gar nichts, er ist zunächst nämlich ein ganz kleines Würstchen und Lichtlein. Und je mehr und häufiger er dir droht umso kleiner wird er und umso mehr verspielt er seine eigenen Chancen. Auch ich würde dir raten alle Äußerungen die er tätigt zu dokumentieren und zu protokollieren, am besten immer mit Datum und Uhrzeit. Zudem solltest du ihm trotzdem so viel wie nötig und so wenig wie möglich entgegen kommen. Hauptsache du bietest ihm keine Angriffsfläche. Aber grundsätzlich, wie gesagt, darfst du dich nicht verrückt machen lassen. Dein Mann kann dir drohen so viel er will. Mehr als heiße Luft ist da nicht drin. Außer bei körperlichen Tätlichkeiten und Drohungen würde ich unverzüglich die Polizei einschalten. Liebe Grüße, Wolfgang


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