Mikaleni
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vorher Vollzeit in unbefristeter Anstellung gearbeitet. Nun hat meine Vertretung (ich war seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, dass mir durch den Betriebsarzt ausgestellt wurde) noch in meiner Mutterschutzzeit nach der Geburt einen unbefristeten Vertrag bekommen. Meines Wissens nach muss man mir ja nach meiner Elernzeit einen Job zu gleichen Bedingungen anbieten. Was heißt das nun konkret? Betrifft das nur den Stundenumfang und die Bezahlung oder auch Arbeitsort bzw. Entfernung und Arbeitszeiten? Für ein geplantes Gespräch wäre ich gerne vorbereitet. Vielen Dank und VG
Hallo, das hängt entscheidend davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn dort auch ein anderer Arbeitsort genannt ist ist das zulässig. Ansonsten Stundenumfang und Bezahlung. Liebe Grüße NB
cube
Nach der EZ hast du Anrecht auf deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen. Gleichwertig heißt: wenn du Filialleiterin warst, darfst du nicht plötzlich nur noch Verkäuferin sein usw. Monetär dürfen dir auch keine Nachteile entstehen. Bzgl. Versetzungen an andere Standorte gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Ebenso wie Arbeitszeiten. Wenn dein Vertrag generell die Versetzung an andere Filialen/Standorte zulässt, dann darf der AG das auch. Genauso darf er dich zu anderen Zeiten als vor der EZ einsetzen, wenn dies im Vertrag so festgehalten ist. Also x Stunden im Zeitraum von x-y beinhaltet eben die Möglichkeit, dich innerhalb dieses Zeitraumes beliebig einzusetzen. Bist du aber vertraglich für die Arbeitszeit von x-y eingestellt, dann bleibt das auch so.
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