Enjay79
Ist das möglich?: Der Partner nimmt 2 Monate nach der Geburt Elternzeit. Im Anschluss die Mutter für 24 Monate. Nach 6 Monaten will die Mutter bis zu 30 Std./Woche wieder arbeiten, d.h. während der Elternezeit. Die Frage in dem Fall ist noch, wenn der Partner Student ist, wie das mit dem Elterngeld des Partners in den 2 Monaten aussieht. Wo beantragt er das?
Hallo, beide Eltern können parallel bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Beide Eltern können zusammen 14 Monate Elterngeld bekommen, diese Monate können Sie frei verteilen. Nur die Monate, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt, werden immer der Mutter angerechnet. Ansonsten muss man immer mindestens zwei Monate nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Der Partner bekommt 300 Euro Elterngeld und beantragt das - genauso wie die Mutter - bei der örtlichen Elterngeldstelle. Ihr wisst, dass die Mutter nur bis zum 1. Geburtstag Elterngeld bekommt, auch wenn sie erst im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nimmt? Gruß Sabine
Enjay79
Wie ich es jetzt schon sehr oft gelesen habe, wird das Elterngeld auf 24 gesplittet. Ist das doch nicht so? Ansonsten splitte ich es halt für mich selbst, was jetzt auch nicht so tragisch wäre. Meine eigentlich Kernfrage war aber eher, Frau Bader, ob das geht, dass ich nach 6 Monaten gar nicht arbeiten dann in die Teilzeit gehe kann für die restl. Elternzeit.
Enjay79
Vielen Dank, Frau Bader. Noch mal zum Verständnis: wenn mein Partner ab der Geburt Elterngeld bekommt und ich im Anschluss meine Elternzeit nehme, bekomme ich ab da 12 Monate Elterngeld und in den 2 Monaten, wo mein Mann Elterngeld bekommt, Mutterschaftsgeld?
Enjay79
Danke Sabine, bin schon ganz durcheinander, denn eigentlich wusste ich das ich das Geld bei der Elterngeldstelle beantragen muss und somit dann wohl auch mein Partner. :) Was mir gesagt wurde und ich oft gelesen habe (allerdings nur im Internet), ist, dass du dir 1 Jahr Elterngeld auf die 2 Jahre auszahlen lassen kannst. Ist das nicht richtig?
Sternenschnuppe
Doch das ist richtig. . Betrifft aber nur die Frauen die nicht arbeiten und sofort Elterngeld bekommen. Die Mutterschaftsmonate gehören immer auch der Frau und ergeben 2 volle Elterngeldmonate. Somit bleiben zum teilen nur noch 10 über. Also 20 mal die Hälfte. Wenn Du arbeiten gehen willst nehm es geteilt, sonst verlierst Du zuviel .
SumSum076
Wenn du nach 6 Monaten (oder 8, wenn man ab Geburt rechnet) wieder arbeiten willst, geht das. Du solltest dafür Teilzeit in Elternzeit beantragen. Dies kann der AG ablehnen. Er muss es aber stärker begründen, als würdest du Teilzeit ohne Elternzeit haben wollen. Teilzeit in Elternzeit hat zB den Vorteil, auch nach dem Elterngeld noch Kündigungsschutz zu haben und die Teilzeitstunden leichter anpassen zu können. Gruß Sabine
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