Enjay79
Ist das möglich?: Der Partner nimmt 2 Monate nach der Geburt Elternzeit. Im Anschluss die Mutter für 24 Monate. Nach 6 Monaten will die Mutter bis zu 30 Std./Woche wieder arbeiten, d.h. während der Elternezeit. Die Frage in dem Fall ist noch, wenn der Partner Student ist, wie das mit dem Elterngeld des Partners in den 2 Monaten aussieht. Wo beantragt er das?
Hallo, beide Eltern können parallel bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Beide Eltern können zusammen 14 Monate Elterngeld bekommen, diese Monate können Sie frei verteilen. Nur die Monate, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt, werden immer der Mutter angerechnet. Ansonsten muss man immer mindestens zwei Monate nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Der Partner bekommt 300 Euro Elterngeld und beantragt das - genauso wie die Mutter - bei der örtlichen Elterngeldstelle. Ihr wisst, dass die Mutter nur bis zum 1. Geburtstag Elterngeld bekommt, auch wenn sie erst im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nimmt? Gruß Sabine
Enjay79
Wie ich es jetzt schon sehr oft gelesen habe, wird das Elterngeld auf 24 gesplittet. Ist das doch nicht so? Ansonsten splitte ich es halt für mich selbst, was jetzt auch nicht so tragisch wäre. Meine eigentlich Kernfrage war aber eher, Frau Bader, ob das geht, dass ich nach 6 Monaten gar nicht arbeiten dann in die Teilzeit gehe kann für die restl. Elternzeit.
Enjay79
Vielen Dank, Frau Bader. Noch mal zum Verständnis: wenn mein Partner ab der Geburt Elterngeld bekommt und ich im Anschluss meine Elternzeit nehme, bekomme ich ab da 12 Monate Elterngeld und in den 2 Monaten, wo mein Mann Elterngeld bekommt, Mutterschaftsgeld?
Enjay79
Danke Sabine, bin schon ganz durcheinander, denn eigentlich wusste ich das ich das Geld bei der Elterngeldstelle beantragen muss und somit dann wohl auch mein Partner. :) Was mir gesagt wurde und ich oft gelesen habe (allerdings nur im Internet), ist, dass du dir 1 Jahr Elterngeld auf die 2 Jahre auszahlen lassen kannst. Ist das nicht richtig?
Sternenschnuppe
Doch das ist richtig. . Betrifft aber nur die Frauen die nicht arbeiten und sofort Elterngeld bekommen. Die Mutterschaftsmonate gehören immer auch der Frau und ergeben 2 volle Elterngeldmonate. Somit bleiben zum teilen nur noch 10 über. Also 20 mal die Hälfte. Wenn Du arbeiten gehen willst nehm es geteilt, sonst verlierst Du zuviel .
SumSum076
Wenn du nach 6 Monaten (oder 8, wenn man ab Geburt rechnet) wieder arbeiten willst, geht das. Du solltest dafür Teilzeit in Elternzeit beantragen. Dies kann der AG ablehnen. Er muss es aber stärker begründen, als würdest du Teilzeit ohne Elternzeit haben wollen. Teilzeit in Elternzeit hat zB den Vorteil, auch nach dem Elterngeld noch Kündigungsschutz zu haben und die Teilzeitstunden leichter anpassen zu können. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita