Zicke1989
Guten Tag, Ich würde gerne etwas wissen... Kurz zu meiner Geschichte, Ich bin seit knapp 3 Jahren in Elternzeit und müsste theoretisch am 11.03.22 wieder arbeiten. Ich habe fristgerecht gekündigt und möchte allerdings keinen kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Ich habe nebenbei noch einen Minijob angefangen auf 450 Euro. Jetzt hätte ich die Möglichkeit am 01.03.22 einen neuen Job auf teilzeit anzufangen. Eigentlich ist das ja nicht erlaubt aber da ich ja sowieso gekündigt habe, in keinem guten Verhältnis zu meinem alten Arbeitgeber stehe und ja auch überhaupt gar nicht mehr dort arbeiten gehen werde, wollte ich wissen ob ich das so einfach machen kann oder muss ich wirklich bis zum 11.03.22 warten bis ich offiziell was neues anfangen kann? Hoffe sie können mir die Frage beantworten
Hallo, rechtlich nein, tatsächlich wird es den AG doch nicht interessieren. Liebe Grüße NB
Pamo
Theoretisch darfst du das nicht ohne Einverständnis deines Arbeitgebers. Aber wo kein Kläger da interessiert sich auch sonst niemand dafür. Allerdings wird ein Zweitjob mit Steuerklasse 6 behandelt....
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