Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der AG verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten?

Frage: Kann der AG verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten?

Raupe86

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, die Situation ist folgende: die Planung unserer Elternzeit von Juli 2021 bis August 2022 sieht vor, dass mein Mann von Februar bis Juli Vollelternzeit macht. Diese ginge bis zum Beginn der Sommerferien. Er ist verbeamteter Lehrer. Juli bis August möchte ich nochmal Vollelternzeit machen, sodass wir die Sommerferien zusammen verbringen können. Kann der AG meines Mannes verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten? Lieben Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, A. Rau


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, kann ich Ihnen nicht sagen, da er Beamter ist und es auf das Recht des jeweiligen Dienstherren ankommt. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

"die Elternzeit für Lehrkräfte nur mit sachgerechter Begründung unmittelbar vor den Schulferien enden bzw. nach den Ferien beginnen darf. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen." Also ja - wenn ihr die Ferien als komplett freie Zeit zusammen verbringen wollt, ohne Vorbereitungen für das neue Schuljahr machen zu müssen etc, muss dein Mann seine EZ über die Ferien laufen lassen.


mellomania

Beitrag melden

sogenannter missbrauch. bawü: elternzeit darf entweder drei wochen vor beginn der sommerferien enden, sodass die person drei wochen arbeiten muss um das recht zu erhalten, die ferien durchbezahlt zu bekommen oder die elternzeit endet drei wochen NACH beginn der sommerferien. die elternzeit darf NICHT am letzten schultag enden. ein ende am lezten tag der sommerferien, sodass ein wiedereinstieg zum beginn des schuljahres möglich ist, muss besprochen werden. zu den weihnachtsferien und pfingstferien ist ein abstand von einer woche einzuhalten. außer beide elternteile sind verbeamtete lehrkräfte. dann fällt die ferienregelung raus.


Ani123

Beitrag melden

Ich kenne jemanden die es genauso gemacht hat. Ende Aug. Kind bekommen und 1,5 Jahre später, am letzten Tag vor Sommerferienbeginn, die EZ beendet. Sie hat Lohn während der Ferien bekommen und nach den Ferien ihre Arbeit wieder aufgenommen. Wirklich frei hatte sie nicht durchgehend, da der Unterricht vorbereitet werden möchte. Zudem hat sie während ihrer EZ geschaut, dass sie auf dem aktuellen Stand bleibt. In NRW gab es wg. EZ-Ende mit Ferienbeginn kein Problem. Es waren eher die anderen Personen, welche es nicht gut fanden und ihr vorwarfen es nur wg. dem Geld zu machen. Steht da drüber und macht es so wie ihr es geplant habt. Wenn das nicht geht wird die EZ-Stelle es euch rückmelden. Und auch die haben Fristen bis wann die sich melden müssen um was abzulehnen.


mellomania

Beitrag melden

also bitte. es kommt aufs bundesland an. in bawü geht sowas nur, wenn das kind z.b. am 1.8 geboren ist. bei einem frei gewählten ende, unabhängig vom geburtsdatum geht das NICHT. wenn es in nrw geht, ok, in bawü wäre es nicht gegangen. ferienregelung. da kann sie einreichen was sie möchte, das wird nicht genehmigt und nicht bezahlt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 16.10.24 auf die Welt kam. Nun sind wir erneut Schwanger, der geplante Geburtstermin ist der 20.02.26. Unser Plan war die Elternzeit vorzeitig zum 15.12.25 zu beenden, um wieder Anspruch auf das volle Elterngeld zu haben. ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...