Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der AG verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten?

Frage: Kann der AG verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten?

Raupe86

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Hallo Frau Bader, die Situation ist folgende: die Planung unserer Elternzeit von Juli 2021 bis August 2022 sieht vor, dass mein Mann von Februar bis Juli Vollelternzeit macht. Diese ginge bis zum Beginn der Sommerferien. Er ist verbeamteter Lehrer. Juli bis August möchte ich nochmal Vollelternzeit machen, sodass wir die Sommerferien zusammen verbringen können. Kann der AG meines Mannes verlangen, die Elternzeit über die Sommerferien auszuweiten? Lieben Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, A. Rau


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann ich Ihnen nicht sagen, da er Beamter ist und es auf das Recht des jeweiligen Dienstherren ankommt. Liebe Grüße NB


cube

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"die Elternzeit für Lehrkräfte nur mit sachgerechter Begründung unmittelbar vor den Schulferien enden bzw. nach den Ferien beginnen darf. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen." Also ja - wenn ihr die Ferien als komplett freie Zeit zusammen verbringen wollt, ohne Vorbereitungen für das neue Schuljahr machen zu müssen etc, muss dein Mann seine EZ über die Ferien laufen lassen.


mellomania

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sogenannter missbrauch. bawü: elternzeit darf entweder drei wochen vor beginn der sommerferien enden, sodass die person drei wochen arbeiten muss um das recht zu erhalten, die ferien durchbezahlt zu bekommen oder die elternzeit endet drei wochen NACH beginn der sommerferien. die elternzeit darf NICHT am letzten schultag enden. ein ende am lezten tag der sommerferien, sodass ein wiedereinstieg zum beginn des schuljahres möglich ist, muss besprochen werden. zu den weihnachtsferien und pfingstferien ist ein abstand von einer woche einzuhalten. außer beide elternteile sind verbeamtete lehrkräfte. dann fällt die ferienregelung raus.


Ani123

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Ich kenne jemanden die es genauso gemacht hat. Ende Aug. Kind bekommen und 1,5 Jahre später, am letzten Tag vor Sommerferienbeginn, die EZ beendet. Sie hat Lohn während der Ferien bekommen und nach den Ferien ihre Arbeit wieder aufgenommen. Wirklich frei hatte sie nicht durchgehend, da der Unterricht vorbereitet werden möchte. Zudem hat sie während ihrer EZ geschaut, dass sie auf dem aktuellen Stand bleibt. In NRW gab es wg. EZ-Ende mit Ferienbeginn kein Problem. Es waren eher die anderen Personen, welche es nicht gut fanden und ihr vorwarfen es nur wg. dem Geld zu machen. Steht da drüber und macht es so wie ihr es geplant habt. Wenn das nicht geht wird die EZ-Stelle es euch rückmelden. Und auch die haben Fristen bis wann die sich melden müssen um was abzulehnen.


mellomania

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also bitte. es kommt aufs bundesland an. in bawü geht sowas nur, wenn das kind z.b. am 1.8 geboren ist. bei einem frei gewählten ende, unabhängig vom geburtsdatum geht das NICHT. wenn es in nrw geht, ok, in bawü wäre es nicht gegangen. ferienregelung. da kann sie einreichen was sie möchte, das wird nicht genehmigt und nicht bezahlt.


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