Sehr geehrte Frau RA Bader, von Mai 2016 bis Dezember 2017 habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten. Seit Januar 2018 erhalte Unterhaltszahlung vom Kindsvater, auf Grund eines von mir eingeleiteten Pfändungsbeschlusses. Sämtliche kosten habe ich persönlich getragen. Nun möchte das Jugendamt vom mir die Kontoauszüge von diesem Jahr und mein Pfändungsbeschluss um diesen umzuschreiben um selbst den gezahlten Unterhaltsvorschuss vom Vater zu pfänden. Allerdings pfände ich im Moment selbst den laufenden Kindes Unterhalt sowie den rückständigen Kindes Unterhalt und Betreuungsunterhalt , meine Sorge ist nun das meine Forderungen hintenangestellt werden, wenn das Jugendamt mein Pfändungsbeschluss umschreibt, bzw. muss ich den Pfändungsbeschluss an das Jugendamt überhaupt aushändigen? mit freundlichen Grüßen P. Pietsch
von petrapietsch@freenet.de am 07.09.2018, 14:08