Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich war 4 Jahre lang alleinerziehend mit meiner Tochter (8) und habe das alleinige Sorgerecht, da ich mit dem Kindsvater nicht verheiratet war. Seit Nov. 2009 bin ich nun mit einem neuen Partner verheiratet und meine Tochter hat den Ehenamen angenommen - ist jedoch nicht adoptiert von meinem Mann. Der Kindsvater zahlt meiner Tochter seit August 2010 keinen Unterhalt mehr :-( Bemühungen meines damaligen Anwalts führten zu nichts, so das ich damit aufgegeben habe und dem Anwalt das Mandat abgesagt habe. Auch aus Kostengründen. Eine Freundin meinte jetzt, ich solle mich doch mal ans Jugendamt wegen einer Beistandschaft für meine Tochter erkundigen... Kann ich das überhaupt?? Da ich verheiratet bin oder kann ich trotzdem eine Beistandschaft für den Unterhalt meiner Tochter beantragen??? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße TomsMum
Hallo, ja, das geht, das JA hilft Ihnen dann bei den Ansprüchen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, das kannst Du. Verheiratet steht Dir nur kein Unterhaltsvorschuss zu. Aber Beistandschaft geht.
Mitglied inaktiv
Das heißt, das das Jugendamt sich dann um die Unterhaltsansprüche meiner Tochter kümmert??? Auch wenn ich verheiratet bin? Das alleinige Sorgerecht habe ich ja immer noch, das meine Tochter ja nicht das Kind von meinem jetzigen Mann ist..
Mitglied inaktiv
Auch wenn ihr GSR hättet, ja, sie kümmern sich. Du darfst dann nur nicht zeitgleich auch einen Anwalt nehmen. Aber es gibt auch Prozeßkostenhilfe und Beratungsghilfe für einen Anwalt, die man beantragen kann. In der Regel ist ein Anwalt schneller bei der Sache als das Jugendamt.
Mitglied inaktiv
Hmm, ich dachte das JA wäre schneller... Ich habe jetzt keinen Anwalt mehr. Vielleicht war es auch nicht der Richtige?! Es kam ja nichts bei rum :-( Er sagte mal zu mir: Wir reiten da ein totes Pferd..."!! Daraufhin habe ich gesagt ok, dann lassen wir`s - bringt ja nichts ausser Kosten. Aber andererseits sage ich mir (und auch meine Freundin) das der Kindsvater sich doch nicht einfach so aus dem UH entziehen kann (schwere Depressionen angeblich) hin oder her...
Mitglied inaktiv
Würde mit einem Anwalt dann zusammen Klage erheben. Dann kann der KV das mit Richter erklären und es kommt zu einem Titel, notfalls kann man dann pfänden. Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, ein Versuch ist es allemal wert.
Murmeline
Hallo, leider geht das nur bei Alleinerziehenden. Sie z. B. auch hier: http://www.wuppertal.de/vv/produkte/208/208.430_Unterhaltsbeistandschaft.php Ich bin in derselben Situation, neu verheiratet mit Kindern aus 1. Ehe. Mich hat das Jugendamt auch seinerzeit weggeschickt und an einen Anwalt verwiesen. Sehr schade, wegen der Kosten, wenn man soviel verdient, dass man keine PKH mehr bekommt :( LG
Mitglied inaktiv
Ich hatte Beistandschaft und UHV und nach Hochzeit fiel halt der Vorschuss weg. Sie haben sich aber weiterhin um den Unterhalt gekümmert.
Murmeline
...dass in Deinem Falle die Beistandschaft schon vor Deiner Wiederheirat bestand? Dann habe ich leider den Fehler gemacht, erst nach meiner 2. Eheschließung zum Jugendamt zu gehen und eine Beistandschaft beantragen zu wollen :( denn mir wurde sie definitiv abgelehnt mit der Begründung, ich sei verheiratet...
momworking
Hi, ich habe auch noch eine Beistandsschaft für meine Tochter. Im Klartext sieht das so aus, dass ich einmal im Jahr eine Kopie eines Briefwechsels zwischen JA und KV bekommt: JA: "Herr XY, sie müssen ab sofort ZZZ Euro Unterhalt für Ihre Tochter überweisen." KV: "Ich habe kein Geld." JA: "Ok, dann halt nächstes Mal." Insofern ist es nett, dass sie immer mal wieder nachfrage (auch damit meine Tochter das später nachweisen kann, falls der KV mal von IHR Unterhalt möchte) aber zum wirklichen Beitreiben (Pfänden) von Unterhalt eher nicht geeignet. VlG Annette
Mitglied inaktiv
Das weiß ich nicht, aber ich kann es mir auch nicht vorstellen, denn ok, der UHV fällt weg, weil nicht mehr alleinerziehend. Aber dennoch ist der KV ja noch unterhaltspflichtig und es ist das Recht des Kindes, also muss das JA handeln. Komsich, würde das in Deiner Stelle nochmal versuchen und sie sollen Dir eine Ablehnung schriftlich begründen ..
Mitglied inaktiv
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/4-kann-mein-kind-einen-beistand-erhalten-.html Da steht auf der ganzen Seite nichts ! davon dass man keine Beistandschaft machen kann, wenn man neu verheiratet ist.
Andrea6
...dort steht aber auch: I. Auszug aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung . Wer verheiratet ist sorgt nicht mehr alleine für ein Kind - dabei ist es unerheblich, ob es sich um den leiblichen Elternteil handelt.
Mitglied inaktiv
- Kinder- und Jugendhilfe Der von Dir genannte Abschnitt hat nichts mit Unterhalt zu tun ? Welche Quelle hat das was Du zitiert hast denn ?
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