Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Job kündingen Elternzeit

Frage: Job kündingen Elternzeit

Sinooo

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Guten Tag, Bin momentan mit Kind Nr2 bis Juni 2022 in Elternzeit. Wollte jetzt bei meinem Arbeitgeber bis zur Ende meiner Elternzeit auf minijob Basis anfangen und dann in Teilzeit einsteigen wenn die Elternzeit vorbei ist. Leider kann er mir momentan keinen Minijob anbieten. Habe jetzt ein tolles Angebot bekommen wo ich ab August 2021 auf minijob anfangen kann und ab nächstes Jahr in Teilzeit natürlich ein anderer Arbeitgeber. Muss dann mein jetzigen Job kündigen hat es irgendwelche Nachteile für mich ? Kann ich da problemlos kündigen und den minijob anfangen ? Muss ich irgendwas wichtiges beachten ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten arbeiten Sie mit Zustimmung des alten Ag beim neuen und entscheiden zum ende der EZ, wo es Ihnen besser gefällt. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Warum willst du jetzt wegen einen minijob kündigen. Du kannst dir bei deinem AG die Zustimmung holen und beim anderen AG erstmal arbeiten. Man darf in der ez durchaus Teilzeit arbeiten Wenn du nämlich kündigst hast du keine RZ mehr und keine KV ausser du kannst wenn verheiratet in die Familienversicherung. Ist der neue job nämlich Mist, hast du immer noch den Hauptjob in der Hinterhand


Sinooo

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Weil das die direkte Konkurrenz ist und mein Arbeitgeber dies nicht erlauben würde. Und bei diesem neuen Arbeitgeber habe ich bessere Aufstiegsmöglichkeiten später. Er übernimmt mich danach auf Teilzeit. Fällt die Krankenversicherung auch bei Minijob weg? Ja bin verheiratet.


MamaausM

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Achso. Dann wird der AG eher nicht zustimmen. https://www.kv-fux.de/wissenswertes/gesetzliche-krankenversicherung/krankenversicherung-bei-minijob/ Die Beschäftigten sind jedoch nicht über das Arbeitsverhältnis Mitglied einer Krankenkasse. Für sie besteht die Möglichkeit, sich, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, über die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern beitragsfrei zu versichern. Das Einkommen muss jedoch unter der Grenze von 450 Euro liegen. Du kannst einfach in die Familienversicherung deines Mannes wechseln,


MamaausM

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Oder du guckst, dass du auf über 450€ kommst, dann zahlst du zwar Abgaben aber bist selber versichert


Sinooo

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Cool, vielen Dank für die Info Ja denke das ich mit ihm sprechen werde und etwas über die 450euro Grenze komme. Dann bin ich selber versichert und es ändert sich nicht. Weißt du vielleicht ab wie viel Stunden es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt ?


MamaausM

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Bei Mindestlohn von ca 9.50€ sind das ca 48 Stunden im Monat. Bei höheren Stundenlohn sind es weniger Stunden. Da zahlst zwar abgaben, aber hast Anspruch auf alg1 nach einem Jahr und auch Anspruch auf Krankengeld und bei einem zweiten Kind auf Mutterschaftsgeld Weil du selber einzahlst. Wichtig ist nur der Brutto Verdienst, weniger die Mindeststunden


mellomania

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wenn der hauptarbeitger dir KEINEN minijob anbieten KANN obwohl du das recht drauf hast, teilst du ihm die neue arbeitsstelle mit und benötigst KEINE ZUSTIMMUNG! auch wenn es die direkte konkurrenz ist! von daher würde ich nicht kündigen, erst wenn du beim andren arbeitgeber sicher angekommen bist, probezeiten rum, etcpp. dafür kannst du ja die EZ noch verlängern wenn du: mindestens 2 jahre gemeldet hattest und noch reste von der ez hast.


mellomania

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auch wenn es die direkte konkurrenz ist. nur wenn er anbieten könnte und sie wollte nicht, dann ja.


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