Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahresurlaub und Problem mit AG

Frage: Jahresurlaub und Problem mit AG

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, am 22. August 03 wird mein Erziehungsurlaub enden. Da mir mein AG keine Teilzeit-Stelle anbieten kann und ich ganztags nicht arbeiten kann, werde ich zum Ende des EU die Kündigung erhalten. Aus dem Jahre 2000 steht mir aber noch fast der komplette Urlaub zu, da ich fast die ganze Schwangerschaft krank geschrieben war. Meine Fragen an Sie: 1. Mein AG schrieb mir, daß er mir den Urlaub nicht auszahlen wird, da ich keinen Anspruch darauf hätte und das es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Wo finde ich Hilfe, um gegen meinen AG vorgehen zu können? Beim Gewerbeaufsichtsamt? 2. Mein Mutterschutz endete aufgrund einer Frühgeburt erst am 4. Dezember 2000. Habe ich auf den vollen Erholungsurlaub Anspruch oder nur für 11 Monate? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal und viele Grüße von Anke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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zu 1.) Sag Deinem AG er soll mal in das BErzGG reinschauen, wer lesen kann ist klar im Vorteil! http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/vor2001/gesetzestext-berz.html Dort der § 17 sagt alles auch für deinen AG klar aus. Dann kann er sich die Anwaltskosten sparen und Dir schenken ;-) zu 2.) im gleichen § steht, daß der AG für jeden VOLLEN Monat EU den Urlaub kürzen kann. Aber der Dez ist nicht VOLL EU gewesen, da Du ja auch MuSchu hattest, also steht Dir der volle Jahresurlaub für 2000 zu. Hilft das? Désirée


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