Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Jahressonderzahlung. Ich habe mein 1. Kind im Januar 2018 bekommen und habe im selben Jahr die Jahressonderzahlung in voller Höhe erhalten.
Mein 2. Kind habe ich im Mai 2019 bekommen. Ich habe die Elternzeit vom 1. Kind vorzeitig beendet zum Beginn des Mutterschutz und habe den Arbeitgeber Zuschuß erhalten was ja laut Tvöd als "Entgelt" zählt... Nun haben die mich übersehen und mir keine Jahressonderzahlung überwiesen. Auf Nachfrage wurde das ganze überprüft und es hieß das es mir zustehet und ich die Jahressonderzahlung überwiesen bekomme...Allerdings meinten die das es um die ersten 3 Monate gekürzt wird da ich Januar, Februar und März noch in Elternzeit vom 1. Kind war bevor ich im April im Mutterschutz war. Soweit ich das verstanden habe wird es normalerweise im Kalenderjahr in dem das 2. Kind geboren wurde nicht gekürzt??? Was ist nun korrekt? Der zukommende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist Entgelt sodass im Geburtsjahr des 2. Kindes keine Kürzung stattfindet so steht es doch im tvöd?
Können Sie mir bitte weiterhelfen???
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße
Yel93
von
Yel93
am 05.12.2019, 21:58
Antwort auf:
Jahressonderzahlung nach Tvöd
Hallo,
§ 20 TVöD. Ich halte die Kürzung für zulässig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2019
Antwort auf:
Jahressonderzahlung nach Tvöd
doch wenn du in ez warst darf der AG kürzen soviel ich weiß. schau mal weiter unten, da hab ich einen link gepostet in der letzten antwort, da geht es auch um die Sonderzahlung
von
mellomania
am 06.12.2019, 12:55
Antwort auf:
Jahressonderzahlung nach Tvöd
Im Jahr der Geburt unterbleibt die Kürzung für die Monate, die du für das neugeborene Kind in Elternzeit bist. Der Arbeitgeber hat Recht, die ersten drei Monate hast du kein Entgelt erhalten aufgrund der Elternzeit des 1. Kindes (und zwar nach dem Geburtsjahr), daher ist die Kürzung rechtens.
von
chrissicat
am 06.12.2019, 13:33
Antwort auf:
Jahressonderzahlung nach Tvöd
Das heißt also wenn ich zum Beispiel mein Kind im September bekomme würden die mir Januar bis Juli kürzen bis zum Beginn des Mutterschutz im August?? Also um 7/12
Wie sieht es dann im 2. Geburtsjahr aus? Bekomme ich da noch etwas?
von
Yel93
am 07.12.2019, 01:19
Antwort auf:
Jahressonderzahlung nach Tvöd
In den Elternzeitjahren nach dem Geburtsjahr hast du keinen Anspruch auf Jahressonderzahlung. Bzw. wenn die Elternzeit beendet ist ab dem Monat, ab dem du wieder arbeitest (oder in Mutterschutz bist).
von
chrissicat
am 07.12.2019, 12:21