Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich habe mal ne Frage und hoffe sie können sie mir beantworten. Dürfen Erzieherinnen im Kindergarten ,Kinder untersuchen bei Verdacht auf z.B Kopfläuse(Kopf untersuchen) oder bei Scharlach(im Mund schauen)??? Wenn nicht warum ist das so ,es geht ja dann nicht mehr nur um das Betroffende Kind sondern auch allen anderen Kindern in der Einrichtung!? Vielen Dank!!!
Hallo, wenn eine akute Ansteckungsgefahr besteht, würde ich das bejahen.Zum Schutz der anderen Kinder. Und Läuse u Scharlach gehören ja dazu. Ist ja auch keine grosse Sache. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn