Scharin
Hallo Frau Bader, bei meinen Arbeitgeber hatte ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, von dieser Zeit habe ich nur 1Jahr und 4 Monate nehmen können, da mich mein Arbeitgeber gebeten hat früher zurück zu kommen. Bei der Wiederaufnahme der Arbeit wurde vereinbart, dass meine restliche Elternzeit aufgehoben wird. Jetzt würde mich interessieren, ob eine Wiederaufnahne der Elernzeit möglich wäre (wenn ich bereits 1Jahr arbeite) und was wären die Vorraussetzungen dafür? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, was haben Sie denn vereinbart? Sie können grds. das 3. Jahr noch nehmen - und den rest, wenn der AG zugestimmt hat Liebe Grüße NB
SumSum076
Kommt auf die Vereinbarung an! Lautet sie, dass nur der Rest von den angemeldeten 2 Jahren aufgehoben wurde, dann kannst du über das "dritte Jahr" noch frei verfügen. Dann könntest du mit einer Frist von 7 Wochen noch bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag in Elternzeit gehen. Lautet die Vereibarung, dass die Restzeit von Jahr 2 und auch das dritte Jahr "später" genommen werden, dann könntest du sie ebenfalls "jetzt" mit einer Frist von 7 Wochen nehmen. Ist vereinbart, dass alle Zeit über den 3. Geburtstag hinaus übertragen werden soll, dann kannst du sie erst nach dem 3. Geburtstag nehmen. Bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag solltest du dich nochmal genauer informieren was KK-Versicherung usw angeht. Gruß Sabine
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