Hambuchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eben mit meiner Krankenversicherung telefoniert und bin irritiert. Ich habe vor 6 Wochen mein zweites Kind geboren und war bis vor 4 Wochen angestellt und freiwillig gesetzlich versichert. Jetzt arbeite ich nicht und habe auch aktuell kein Einkommen. Mutterschutzgeld beantrage ich nicht. Mein Ehemann ist auch gesetzlich versichert bei einer anderen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber hat das Ende meiner Beschäftigung (also vor 4 Wochen) bei der Krankenversicherung gemeldet. Daraufhin hat meine Krankenversicherung angenommen, dass ich nicht mehr bei ihnen versichert sein wolle und sie bezahlt aktuell die Arzt- und Hebammenrechnungen nicht und hält die Genehmigung von Hilfsmitteln zurück. Die Krankenversicherung hat mir empfohlen den Elterngeldantrag zeitnah zu stellen. Sie hat mir zugesagt, dass sobald der Elterngeldantrag genehmigt sei, dann würden sie auch die nun angefallenen Rechnungen bezahlen und mich während der Zeit des Elterngeldbezugs weiter versichern. Meine Frage an Sie: - Ist das so rechtens? Ich habe jetzt gerade das Problem, dass sich die Genehmigung von Elterngeld ja um ein paar Wochen hinziehen kann, ich also solange meine HIlfsmittel nicht bekomme und die Rechnungen nicht bezahlt werden. - Ich davon aus, dass ich dann wieder beitragsfrei versichert werde, weil ich ja theoretisch in die gesetzliche KV als Familienversicherung bei meinem Ehemann wechseln könnte. Ist das so richtig? - Kann ich dann während des Elterngeld Bezugs auch zur der KV meines Ehemannes wechseln? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße bruno
Hallo, wenn Sie fw versichert waren, müssen Sie weiter Versicherungsbeiträge zahlen, die KK kann Sie nicht einfach heruaswerfen (zumal es eine KK-Pflicht gibt). Liebe Grüße NB
drosera
Hi, Ich bin von der Aussage deiner KV irritiert. Die Abhängigkeit zum Elterngeldbezug gibt es überhaupt nur bei der beitragsfreiem Versicherung. Du warst aber zuvor freiwillig versichert und das müsste eigentlich dann so bleiben, d.h. du zahlst Minimum 200€/Monat für deine KV. Das solltest du schriftlich (!) klären, wie die Konditionen aussehen sollen Und ja, da solltest du den Wechsel in die KV deines Mannes erwägen. Aber sie werden wohl kaum rückwirkend die Rechnungen übernehmen.
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