Frage: Information wegen Elternzeit

Hallo ich hab da mal ne frage und zwar möchte ich wissen ob ich meiner Arbeitgeberin bescheid sagen muss wie lange ich in Elternzeit gehe obwohl ich weiss das ich danach dort nicht mehr arbeiten will.Sie wollte das ich schon vor meinem Bv da ich 4wochen krankgeschrieben war meine Schlüssel abgebe und sie lässt sich immer extra zeit mit Gehalt überweisen und provoziert bzw mobbt mich per SMS. Ausserdem würde ich gerne wissen wollen ob sie mir ein Arbeitszeugnis ausstellen muss wenn sie mich kündigt oder ich dann kündige also ab da wo es möglich ist. Würde mich über eine schnelle Antwort freuen Danke

Mitglied inaktiv - 09.07.2012, 10:42



Antwort auf: Information wegen Elternzeit

Hallo, natürlich, sonst kann Sie kündigen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Information wegen Elternzeit

Du musst Dich für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes mit der EZ festlegen. Diese muss dem Arbeitgeber MINDESTENS 7 Wochen vor Antritt (bei Müttern SPÄTESTENS 1 Woche nach der Geburt, bei Väter spätestens 7 Wochen vor der Geburt) SCHRIFTLICH angezeigt werden. Der AG hat KEIN Ablehnungsrecht. Natürlich muss Dein AG Dir ein Arbeitszeugniss austellen. Wegen des Mobbings, der SMS und des Gehaltes solltest Du Dir Rechtsbeistand vor Ort suchen. Dass Du Deine Schlüssel abgeben solltest halte ich durchaus für legitim. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.07.2012, 14:28



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