Sehr geehrte Frau Bader, es geht um folgendes, meine Frau arbeitet im Einzelhandel und hat einen Teilzeitvertrag von 10 Std. Die Woche. Sie hat aber schon immer monatlich 60 - 80 Std. gearbeitet. Wenn er nur die 10Std im Vertrag zahlt, wäre das etwas mehr als 600€, aber davon kann man nicht leben,.. Oder, Zahlt der AG jetzt im Individuellen BV das Durchschnittsgehalt von den letzten 3 Monaten? Oder wie wird das gehandhabt? Ich weiß das es im MuschG § 11 Geregelt ist und da steht das, der AG ja den Durchschnitt der letzten 3 Monate während oder vor der Schwangerschaft zahlen muss. Da ich mir aber nicht so sicher bin ob ich das richtig verstanden habe, würde ich gerne von ihnen eine Bestätigung oder eine kurze Aufklärung Haben, was zutreffend wäre und was der AG zahlen muss. Vielen Dank.
von NcHammer am 22.10.2014, 11:07