annidawa
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im 5. Monat schwanger und nach ohnehin schon vorhandenen Problemen im Zusammenhang mit der SS (Gerinnungsstörung mit Medikamentengabe, vorangegangene Thrombosen, rezidivierende Blasenentzündungen) habe ich nun einen Nierenstau, der Schmerzen verursacht und längeres Sitzen oder Autofahren verhindert. Da die Beschwerden nur in der Schwangerschaft auftreten (z.Z. 3. Schwangerschaft, vorausgegangene SS verliefen leider ähnlich), nicht mit vorangegangenen Blasenentzündungen zusammenhängen-dies wurde im KH abgeklärt- und auch die Ärzte sagen, dieser hängt mit der Schwangerschaft zusammen, ist meine Frage: ist hier ein individuelles BV möglich? Bisher wurde ich vom Hausarzt krankgeschrieben, allerdings wird dies bei dauerhafter Kranksschreibung zu erheblichen finanziellen Einbussen führen. Dies habe ich zudem gefunden: "Hängen die Beschwerden mit der Schwangerschaft zusammen und besteht die Gefahr, dass eine Weiterbeschäftigung die Schwangerschaft gefährdet, dann sollte die Betroffene unbedingt darauf bestehen, dass der Arzt ein so genanntes individuelles Beschäftigungsverbot ausspricht", rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Warum habe ich dann bisher eine Krankschreibung vom Arzt bekommen? Hätte er mich nicht über die Möglichkeit des BV aufklären müssen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, ein BV bekommt man, wenn es sich um Probleme auf der ARbeit handelt, zB weol man Röntgenassisstentin ist. Sie haben gesundheitliche einchränkungen und die führen zu einer AU. Bei der berechnung des EG werden Monate mit Lohneinbussen ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat da überhaupt nichts mit zu tun. Ob individuelles BV oder Krankschreibung, darüber entscheidet der Arzt, und finanzielle Erwägungen spielen dabei keine Rolle. Es geht vielmehr um die Frage, ob du prinzipiell noch arbeitsfähig bist, und ob du bei Weiterbeschäftigung gefährdet wärest, d.h. ob sich die Beschwerden bei Weiterbeschäftigung wohl verschlimmern würden oder nicht.
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