Individuelles Beschäftigunhsverbot, was muss enthalten sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigunhsverbot, was muss enthalten sein?

Guten Tag Frau Bader, ich würde gern für meine Freundin wissen, welche Informationen in einem individuellen Beschäftigungsverbot- Attest enthalten sein müssen. Müssen dort Gründe aufgeführt werden? Diese gehen ja u.U. den AG gar nichts an.... Ich frage für meine Freundin, die wahrscheinlich ein BV von ihrem Arzt wegen Fehlgeburtsneigung und psychischer Belastung (und noch einigem mehr) bei der Arbeit bekommen soll. Krank ist sie nicht, arbeitsunfähig auch nicht, aber ihre berufliche Tätigkeit wirkt sich u.U. sehr ungünstig auf die Schwangerschaft aus, meint der Arzt. Und muss eine Dauer des BV angegeben werden? Danke und viele Grüße!

von susiundstrolche am 10.01.2018, 16:48



Antwort auf: Individuelles Beschäftigunhsverbot, was muss enthalten sein?

Hallo, das Beschäftigungsverbot ist anders zu beurteilen als eine Krankschreibung. In einer Krankschreibung steht gar nichts zu der Erkrankung drin. Beim Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber wissen, in welchem Rahmen er die Arbeitnehmerin einsetzen kann. Fehlgeburtsneigung ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot (was aber auch von der Tätigkeit abhängt), sondern in der Regel für eine Krankschreibung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2018



Antwort auf: Individuelles Beschäftigunhsverbot, was muss enthalten sein?

Es muss die Rechtsgrundlage angegeben werden und selbstverständlich die Dauer des BV. Diagnosen werden nicht angegeben. Im übrigen gibt es bei den Behörden entsprechende Vordrucke. Kein Arzt muss sich den Text selbst ausdenken.

Mitglied inaktiv - 10.01.2018, 16:53