Damabru
Sehr geehrte Frau Bader Ausgangslage: ich habe vier Kinder (01.2011, 19.09.2012, 27.3.2015 und 11.02.2017). Ich bin seit der Geburt von Kind1 durchgehend in Elternzeit, jetzt am 10.2.2020 endet die dreijährige Elternzeit von Kind 4. Von Kind3 sind noch ~13 Monate Elternzeit "übrig", von Kind zwei auch. Mein Wunsch: ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeitverlängerung beantragt. - von Kind2 ab 11.2.20 - 18.09.20 (Vollendung seines 8. Lebensjahres) - von Kind3 ab 19.9.20 - 19.09.21 (12 Monate die nach dem zweiten LJ noch übertragen werden können) Mein Problem: Mein Arbeitgeber hat abgelehnt mit folgender Begründung: "Eine Übertragung der Elternzeit für Kinder, die vor dem 30.6.2015 geboren sind, müssen vor deren Vollendung des 3. Lebensjahres beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Da uns ein rechtzeitiger Übertragungsantrag für Ihre Kinder 2+3 nicht vorliegt, können wir nicht zustimmen." Meine Frage an Sie: Hat mein AG recht? von einem solchen "Übertragungsantrag" habe ich noch nie gehört und ich kann auch beim durchlesen des §15 BEEG keine solche Info entnehmen. Falls er NICHT Recht hat, reicht ein schriftlicher Widerspruch innerhalb 14 Tage? Oder an wen muss ich mich wenden? Vielen Dank für Ihre Arbeit im Forum! damabru
Hallo, der AG kann die Verlängerung für Kinder ablehnen, die vor dem 30.06.2015 geboren sind. Die Begründung ist falsch - aber er braucht auch gar keine Begründung. Liebe Grüße NB
chrissicat
Er hat zwar nicht Recht, wenn er sagt "das hättest du früher beantragen müssen", aaaber du kannst die Elternzeit von den ersten 3 Kindern nur dann auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag übertragen, wenn der Arbeitgeber zustimmt! Offensichtlich macht er dies hier nicht, da sehe ich wenig handhabe für dich.
cube
Der AG hat so halb recht. Ja, es gibt einen Übertragungsantrag - den muss man nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt stellen - aber: wenn man diesen vor dem 3.LJ gestellt hat und der AG lehnt ab (was er darf!), hätte man eben noch die Möglichkeit, die EZ bis zum 3. LJ zu verlängern, was der AG nicht ablehnen kann. Bezieht sich alles auf Kinder, die vor dem 1.7.2015 geboren sind. Der AG formuliert falsch bzw. begründet seine Ablehnung falsch. Ablehnen an sich darf er aber. Da wirst du leider nichts dran ändern können.