Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich möchte, dass mein Sohn im Falle meines Todes abgesichert ist und ich weiss, wer ihn dann versorgt und für ihn da ist. Welche Möglichkeit, dass mein Lebenspartner (es gibt keinen bek. Erzeuger- d.h. von dessen Seite könnte kein Einspruch kommen)das Sorgerecht für meinen Sohn bekommt gibt es? Kann ich meinen Wunsch einfach bei einem Anwalt festhalten lassen, oder ist für das Sorgerecht im Todesfall eine Adoption nötig? Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Evchen
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit