Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich weiß nicht ob ich mit der Frage hier richtig bin ich versuch es einfach mal

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ich weiß nicht ob ich mit der Frage hier richtig bin ich versuch es einfach mal

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Gute Tag Frau Bader, mein Mann und ich haben uns vor einem Jahr getrennt und wohnen seither auch 250 km weit entfernt.Wir haben allerdings wieder zueinander gefunden und möchten in absehbarer Zeit wieder zusammen leben.Wir haben 2 Kinder(2 und 6 Jahre alt) und ich bin noch/wieder in Elternzeit und kann noch ein weiteres Jahr bis Frühjahr 2013 zu Hause bleiben. Ich beziehe aufgrund der Trennung Harz4,mein Mann leistet seinen Unterhalt für die Kinder. Wie wäre das nun im Falle dessen das wir zu ihm ziehen.Mein ALG2 fällt ja dann weg was natürlich selbstverständlich ist.Aber ich hab nun was über ergänzendes ALG gelesen und kenne mich da null aus. Vielleicht haben Sie da ein paar Infos für mich.Des weiteren möchte ich meine Arbeit hier nicht sofort kündigen.Wäre ja möglich das es nicht klappt bzw das wir gemeinsam wieder zurück nach Rheinland Pfalz kommen und ich meine Arbeit dann wieder aufnehmen möchte. Dennoch würde ich mich gerne in NRW nach Arbeit umsehen,während ich noch in Elternzeit bin.Muss ich dies von meinen derzeitigen Arbeitgeber genehmigen lassen und wie sieht es dann mit der Elternzeit aus? Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben. Vielen Dank MamavonLucas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ergänzendes H4 bekommen Sie, wenn der Gesamtlohn nicht ausreicht 2. Ja, der alte AG muss eine andere Tätigkeit genehmigen Liebe Grüsse, NB


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