Mitglied inaktiv
...aber ich frage trotzdem mal ;-) Vielleicht kann mir doch der ein oder andere etwas dazu sagen. Hallo, ich hatte letztes Jahr schon mal im RuB-Hauptforum geschrieben, dass unser Vermieter noch einen Schlüssel zu unserer Wohnung hat und diesen auch ungefragt nutzt. Habe dann rausgefunden, dass es ein Grund für uns wäre, fristlos zu kündigen. Das haben wir aber nicht gemacht, wo sollten wir auch hin?! So, nun habe ich eben ein super Angebot bekommen, für eine Wohnung, doppelt so groß und genauso teuer wie unsere jetzige, komplett renoviert. Da könnten wir theoretisch schon zum 1.3. rein, was uns sehr gelegen käme, da wir mit unserem Vermieter nichts als Ärger haben. Aber gilt das mit dem Recht der fristlosen Kündigung noch oder ist das schon verjährt? Meines Wissens nach war der Vermieter das letzte mal am 15.04.2005 ohne zu fragen in unserer Wohnung. LG Bianca PS.: Den Schlüssel zu unserer Wohnung hat er immer noch. Aber ich habe ihm letztes Jahr mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht, wenn er noch einmal ungefragt hier reinspaziert...
Hallo, bitte die Hinweise lesen... Gruß, NB
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