Mitglied inaktiv
Ich habe Fragen zur Sozialversicherung : Ich habe im September 1999 mein erstes Kind bekommen und war dann für die drei Jahre Elternzeit beitragsfrei in meiner GKV krankenversichert. Danach konnte ich nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber beginnen, habe mich arbeitslos gemeldet und bin seit September 2002 über das Arbeitsamt krankenversichert. Mein Mann ist privat krankenversichert. Ich wollte mich nun ab Sommer über eine Ich-AG selbständig machen, habe in der vorletzten Woche auch die Genehmigung des Arbeitsamtes erhalten und erfahre nun gestern, daß wir ab Februar 2004 zu viert sein werden. Meine Fragen : Löst die Tätigkeit in der Ich-AG eine Versicherungspflicht aus und bin ich in der Elternzeit des zweiten Kindes damit beitragsfrei in meiner GKV versichert ? Oder werden die in den drei Jahren Beiträge von mir haben wollen ? Wenn dem so sein sollte : Kann ich die Tätigkeit in der Ich-AG nach einigen Monaten wieder beenden, den Restanspruch auf Arbeitslosengeld wieder aufleben lassen und aus dieser Versicherungspflicht in den Mutterschaftsurlaub gehen ? Habe ich dann eine beitragsfreie Versicherung in der Elternzeit ?
Hallo, http://www.ndr.de/ndr/wirtschaft/politik/20030120_ich_ag.html Gruß, NB
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