Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Honorartätigkeit in der Elternzeit

Frage: Honorartätigkeit in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Fr. Bader, ich habe während eines befristeten Arbeitsvertrages meinen Sohn bekommen. Da mein Mann privat krankenversichert ist, und ich daher nicht familienversichert sein kann, bin ich jetzt wohl aufgrund eines Gesetzes in meiner bisherigen Krankenkasse für die Zeit der Erziehungszeit krankenversichert. Kann ich trotzdem auf Honorarbasis (als Dozentin) arbeiten. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde mich auf jeden Fall bei der KK melden - es kommt auf den Umfang an! Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich bin momentan in Elternzeit und mein befristeter Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Nun bietet mir mein alter Arbeitgeber die Möglichkeit als Honorarkraft stundenweise zu arbeiten. Eigentlich sehr schön! Doch so ganz überblicke ich noch nicht, welche Konsequenzen das hat. Momentan beziehe ich noch Elterngeld und weiß, das dieses Einkommen an ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zurzeit noch im 1. Jahr Elternzeit. Habe beim AG zwei Jahre beantragt; Elterngeld endet jetzt im August. Daher wollte ich ab Herbst wieder einige Stunden (ca.10 pro Woche) für meinen AG tätig werden, allerdings im Homeoffice. Der AG fand die Idee im Grunde gut, wollte sich aber aus finanziellen Gründen n ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...