Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe?!

Frage: Hilfe?!

Eviii_x

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Hallo, mein Fall ist etwas kompliziert deshalb muss ich weiter ausholen. Als ich ein Kind bekommen habe habe ich meine elterliche Sorge abgegeben, damit es in einer Adoptivfamilie groß werden kann. Zu diesem Zeitpunkt stand kein eingetragener Vater in ihrer Geburtsurkunde. Der Vater des Kindes hat sich entschieden, dass sie bei ihm aufwachsen soll, Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, Vaterschaftstest gemacht, Vaterschaftstest anerkannt etc. Nun ist es so das unsere Tochter bei einer Pflegefamilie lebt (das Adoptionsverfahren wurde gestoppt) und erst nach einer Abgewöhnungsphase zu uns kommt. Der Vater des Kindes hat das alleinige Sorgerecht beantragt und auch die Zustimmung vom Jugendamt. Nun ist es so, dass das Gericht ja 4-6 Wochen braucht um den Antrag zu genehmigen. Meine Frage ist jetzt, wenn der Bescheid vom Gericht da ist und der Vater das alleinige Sorgerecht hat, kann er dann seine Tochter sofort aus der Pflegefamilie holen? Oder hat das Jugendamt/der gesetzliche Vormund dann noch etwas zu sagen? Rein rechtlich denke ich, dass sobald der Vater das Sorgerecht hat, der gesetzliche Vormund es verliert und das Kind somit zu seinem Vater kommen MUSS, oder sehe ich das falsch? Wir warten schon so lange und haben Angst, dass das Jugendamt nachdem er den Bescheid vom Gericht hat, uns immernoch weis machen will, dass wir sie nicht sofort haben können. Das war jetzt die Kurzversion mit den wichtigsten Fakten, Verurteilungen brauche ich nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier steht das Kindeswohl im Vordergrund. Es wird zu einer langsamen Annäherung kommen und dann schrittweise der Umgang immer weiter ausgeweitet. Ob das Kind dann zum Vater kommt, entschedet m Zweiefl ein Gericht zusammen mit dem JA Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Warum Verurteilungen? Erst einmal - ganz ohne rechtliches - Hut ab. ich finde es immer weit besser ein Kind auszutragen - selbst dann wenn man eben keines (warum auch immer) haben will oder kann - als es abzutreiben. Meinen Respekt hast du also völlig. ich finde lieber in einem solchen Fall das Kind zu Pflegeeltern geben oder zur Adoption wie es töten. Und riesen Lob auch an den Vater. Viele hätten keinen solchen Ar... in der Hose. Dir eh weil du es denke ich auch ermöglicht hast das er dann für sein Kind da sein kann. Wobei wenn ich das so richtig herauslese, Du auch vor hast doch in Zukunft eine Rolle im leben deines Kindes zu spielen. ich wünsche euch jedenfalls viel Erfolg und alles Gute für den weiteren Weg. Rein Laienhaft würde ich sagen, der Rest wird auch vom Alter des Kindes abhängig sein. Ich tippe mal drauf, das es sich um einen Säugling handelt. Im Interesse des Kindes wird man wohl festlegen das es eine Übergangsfrist geben wird damit Kind und Vater sich kennen lernen - wobei das evtl ja schon läuft. Aber an den Beschluss des Gerichtes wird sich auch das JA halten müssen.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich gehe mal nur auf einen Aspekt ein... auch Eltern ohne Eure Vorgeschichte mit Personen- und Vermögenssorge fürs Kind können und werden im konkreten Bedarfsfall vom Jugendamt betreut, unterstützt und beraten. Sobald es um das Wohl des Kindes geht hat das JA die Befugnis sich einzumischen / Hilfe anzubieten, Maßnahmen vorzuschlagen und ggf. durchzusetzen. Liegt immer am konkreten Fall. Ich gehe fest davon aus, dass in Eurem Fall die Betreuung durch das Jugendamt nicht sofort "mit Gerichtsbeschluss" eingestellt wird. Da werdet ihr Euch noch ein wenig Gedulden müssen, bis die sich nicht mehr einmischen/ blicken lassen. Welche Maßnahmen zu dem Zeitpunkt dann noch erforderlich, angemessen und geeignet sind (Kontrollbesuche zu Hause ect.) kann ein Außenstehender nicht abschätzen und beurteilen. Viel Erfolg und alles Gute.


Andrea6

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Unabhängig von allen rechtlichen Aspekten: hier muß zuallererst das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Das Kind zeitgleich mit Zuspruch des Sorgerechts aus der bisherigen Familie zu reißen ist mit Sicherheit hochtraumatisch. Eine längere Übernahmephase muß hier unbedingt angestrebt werden. So erstrebenswert es sein mag, daß das Kind beim leiblichen Vater aufwächst: das Gericht wäre gut beraten, sich auch mit der Frage zu beschäftigen, warum dem Vater erst nach Einleitung des Adoptionsverfahrens einfällt, daß er vielleicht doch gerne für das Kind sorgen würde...


Eviii_x

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Danke für die netten Antworten. Kurz zum Verständnis: Der Vater wusste nichts von dem Kind bzw wusste er nicht dass er der Vater ist, dafür mussten wir den Vaterschaftstest machen. Das ist aber alles mit dem Gericht/Amt geklärt. Wie gesagt ist es eine sehr komplizierte und komplexe Geschichte die ich in allen Details auch garnicht im Internet breit treten möchte. Die Annäherungsphase hat letzte Woche begonnen und wir sehen sie momentan alle 2 Tage für 2-2,5 Stunden. Das Kindeswohl steht natürlich für alle Beteiligten im Fokus, allerdings warten wir nun schon 3 Monate und es tut sich nichts mehr. Weiter Kontakt mit dem Jugendamt zu haben ist ja nicht das Problem, sondern dass wir Angst haben dass selbst wenn der Vater das Sorgerecht und damit ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wir unser Kind nicht nach Hause holen dürfen sondern es weiter in der Pflegefamilie bleiben soll. Wir warten seit 5 Wochen auf Antwort vom Gericht und nicht zu wissen wann sie nach Hause kommt zerrt langsam extrem an unseren Nerven..


Eviii_x

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Edit: Unsere Tochter ist 10 Monate alt.


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