Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

hilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: hilfe

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader ich bin schwanger und beziehe harzt 4 mein letztes kind ist 1,3jahr kann ich trotzdem diese schwangerschaftshilfe für bekleidung un babysachen bei der caritas und bein aamt stellen oder gibt es da eine begrenzung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der ARGE bekommt man nur einaml Kleidungsgeld. Bei der Caritas etc. auch mehrfach, wenn man nachweisen kann, warum es nicht mehr da ist/ noch benutzt wird (wie zB SChläfsäcke, Kinderhochstühle etc) Liebe Grüsse, NB


Julisa

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Für die Dinge die du für dein 2. Baby brauchst weil das 1. Kind sie noch nutzt ( Kinderbett, Hochstuhl) kannst du nocheinmal einen Antrag stellen musst diesen aber dann eben gut begründen. Sicher wird die Stiftung und das A-Amt hier Abstriche machen, da ja einiges vom 1. Kind noch vorhanden ist.


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