Mitglied inaktiv
ICh hatte soeben eine Streitdiskusion mit meinem Schwager! Meine Schwiegermutter hat ein NICHT eingezäuntes Gehöft, auf dem sich ein 1,5 m tiefer Teich befindet! Was ist, wenn ein Kind auf dieses uneingezäunte Gehöft geht und in den Teich fällt. Wer trägt eigentlich da die Schuld! Das würde mich mal sehr interessieren! Vielen Dank! LG Anne
Liebe Anne, je nach Alter des Kindes. Der Inhaber hat eine sogen. Verkehrssicherungspflicht , die Eltern haben jedoch eine Mitschuld, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal gehoert, dass den Eigentuemer zumindest eine Mitschuld trifft. Denn auch aeltere Kinder (die nicht mehr staendig beaufsichtigt werden) ertrinken haeufig in Gartenteichen. Gruss DUSA PS: Meine Eltern haben ihren Garten naemlich mal aufgrund eines Vorfalls (in der Presse) eingezaeunt.
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