Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe!!!

Frage: Hilfe!!!

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Hallo. Ich habe ein Problem. Und zwar habe ich ein uneheliches Kind. Ich habe meine Ex angeschrieben, daß ich gern einen Vaterschaftstest durchführen lassen möchte, da dieses Kind überhaupt keine Ähnlichkeit mit mir hat, und meine Ex sich damals immer mit einen anderen getroffen hat. Sie hat mir nie gesagt, ob da was zwischen denen war, oder nicht. Nun verweigert sie den Vaterschaftstest, und ich weiß nicht, was ich machen soll. Mir wurde geraten, eine Klage zu erheben. Das ist aber mit erheblichen Kosten verbunden. Und wenn ich wirklich der Vater bin, habe ich hohe Ausgaben für diesen Test bezahlen müssen. Was raten Sie mir, was ich tun soll? Soll ich ihr androhen, keine Unterhalt mehr zu bezahlen? Das möchte ich eigentlich nicht, da ich keine Pfändung oder ähnliches durchmachen möchte. Aber den Test möchte ich gern durchführen lassen, jetzt nach der Verweigerung erst recht. Habe ich als Vater den gar keine Rechte? Danke.


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Hallo Alexander! Einen genauen Tip kann ich dir auch nicht geben, aber vielleicht stellst du deine Frage mal hier in diesem Forum? http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=11 Das ist ein Forum für Familienrecht und die Fragen werden von einem RA beantwortet.


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HAllo Alexander, hattest Du damals die vaterschaft für dieses Kind anerkannt? Wenn Du Unterhalt zahlst, dann müßtest DU doch auch regelmäßig das Kind sehen dürfen oder auch am Wochenende mit zu Dir nehmen dürfen. Wenn Du die kleine hast, kannst Du doch zum Arzt und den Test machen lassen. Viele Männer machen sowas auch hinterrücks der Ex-Frau. Vielleicht hat sie doch was zu verbergen. Eigentlich ist es Dein gutes Recht 100 % sicher zu gehen ob es wirklich Dein Kind ist oder nicht. Ich würde einfach kein unterhalt zahlen. Wenn sich das Jugendamt einschaltet, weil Du Deinen Pflichten nicht nachkommst......würde ich Dir raten das Du einen Termin dann mit dem Ansprechpartner machst und ihm in aller Ruhe die Sache erklärst, dann dürfte auch nicht so schnell die Pfändung ins Haus kommen. Ansonsten versuch doch mal bei ProFamilia einen Termin aus zu machen. Viel Glück Gruß Diana


Mitglied inaktiv

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Hallo. Dieses Kind habe ich seit 5 Jahren nicht mehr gesehen, da es mir meine Ex verbietet. Einen Grund hat sie nie genannt, ich denke mir nur, da ich damals eine Freundin, jetzt meine Ehefrau kennengelernt habe. Ein Besuchsrecht steht mir zwar nach Aussage des Jugendamtes und meines Rechtsanwaltes zu, aber sie sagten mir, wenn die Ex das nicht möchte, muß ich das akzeptieren. Ich sag doch, als Vater hat man keine Rechte, man soll ja nur regelmäßig bezahlen. Findet ihr das gerecht? Danke.


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Hallo Alexander! Wenn du ein Besuchsrecht hast dann steht es dir auch zu dein Kind zu sehen. Es spielt keine Rolle ob deine Ex das will oder nicht. Sie darf dir das Besuchsrecht nicht verweigern. Ich würde es einklagen wenn sie sich quer stellt. Die Aussagen des Jugendamtes und deines Rechtsanwaltes finde ich ziemlich merkwürdig.


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Hallo, ...im Uebrigen wuerde ich NICHT einfach aufhoeren Unterhalt zu zahlen, denn dann kann sofort gepfaendet werden. Das ist ganz schoen unangenehm! Ich wuerde klagen, wenn sie sich weigert, hat sie sicher etwas zu verbergen! Gruss DUSA


Mitglied inaktiv

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Wieso soll er weiter Unterhalt zahlen? Wenn sich herrausstellt,das das Kond nicht von ihm ist,bekommt er die geleisteten Zahlungen ja nicht wieder!Auf jeden Fall würde ich die Vaterschaft sofort anfechten,das Problem ist nur,es ist schon soviel Zeit vergangen,ich glaube man hat nur 2 oder 3 Jahre zum Anfechten Zeit,nachdem man erfahren hat,das man nicht der"Erzeuger" ist.Solche Frauen versteh ich nicht,wenn sie nichts zu verbergen hat,kann sie den Test doch ruhigen Gewissens durchführen lassen.Was das Umgangsrecht betrifft,würde ich allerdings schwarz sehen nach 5 Jahren,es sei denn man kann beweisen das die Ex den Umgang verhindert hat.Das weiss ich deshalb ziemlich genau,weil ich mich in eigener Sache deswegen schlau gemacht habe.Der Erzeuger meiner Tochter hat sie das letzte mal gesehen,da war sie 3,jetzt ist sie 12.Weil ich seine Vorgehensweise bei seinen anderen Kindern miterlebt habe,hab ich mich erkundigt,man sagte mir er kann zwar klagen,wird aber mit fast 100%iger Sicherheit verlieren,weil er sich so lange nicht gekümmert hat,von Unterhalt red ich garnicht erst,den hat er noch nie gezahlt! Was ich damit eigentlich sagen wollte,verschaff Dir Dein Recht zu wissen,ob Du der Vater bist oder nicht,es gibt ja auch noch Prozesskostenbeihilfe,manchmal übernimmt das auch die Rechtsschutz,erkundige Dich mal und gib nicht so schnell auf,damit rechnet sie doch nur!! LG und viel Erfolg Susanne


Mitglied inaktiv

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Hallo, solange nicht sicher ist, dass er nicht der Vater ist, MUSS er zahlen, da sonst sein Lohn SOFORT gepfaendet werden kann! Das Gericht interessiert es auch nicht, ob er "vielleicht" gar nicht der Vater ist (er hat ja schliesslich mal unterschrieben, dass er die Vaterschaft anerkennt...). Die paar Monate machen es doch nun auch nicht mehr aus...


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