Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader !! Mir raucht der Kopf. Ich habe Ihnen schon vor längerer Zeit mal darüber geschrieben, daß mich mein Arbeitgeber kündigen wollte. Das ganze ging über das Gewerbeaufsichtsamt, die der Kündigung zugestimmt haben. (habe ich aber noch nicht schriftlich erhalten, sondern mir wurde meine Lohnst. zurückgeschickt) Als ich bei der KK war um meinen umzug zu melden sagte man mir das vom AG vorlagt,(ich weis nicht wie das heißt??) das ich dann eben über die Familienv. versichert werden müsste. Nun zu meiner frage : Ich möchte auf alle Fälle die 3 Jahre zu Hause bleiben. In meinem Fall wäre ich doch Arbeitslos, würde aber Arbeitslosengeld nur bekommen, wenn ich f+r den Arbeitsmarkt frei wäre. Bekomme ich jetzt normal weiterhin Erziehungsgeld ? Muss ich mich irgendwo hin wenden ? Od. soll ich erst mal abwarten ? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausdrücken können, aber ich bin ziemlich gestresst usw. Vielen Dank schon mal !! Mona
Liebe Mona, IHre Frage bezieht sich auf das EG? Das erhalten Sie neben dem ArbGeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bemessungsgrdl. für das ArbGeld müssen aber höchstens 30 Std/ Woche sein. Gruß, NB