Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heizleisten in der Wohnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heizleisten in der Wohnung

Awend

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Hallo, ich weiß nicht, ob Sie mir weiterhelfen können. Ich habe im Internet dazu bisher leider nichts finden können. In unserer Wohnung sind rundherum Heizleisten, die von der Wohnungsgesellschaft gesteuert werden. (Man kann sie nicht für jede Wohnung einzeln steuern, nach meinen Informationen) Jedenfalls sind diese so heiß, dass es mir nach nicht mal einer Sekunde zu extrem wird. Nun kann ich meine 1jährige Tochter nicht den ganzen Tag bewachen, dass sie da nicht anfässt oder zu nah dran sitzt. Ich habe schon Albträume, dass sie sich verbrennt. Gibt es da rechtlich was, was sowas regelt oder sich mit befasst? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Wohnung darf nichts sein, was eine Gefahr für die Mieter darstellt. Wenn diese Leisten (noch nie gehört) heißer werden als eine normale Heizung und tatsächlich Verbrennungsgefahr besteht, muss der Vermieter etwas tun. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, ich habe leider keine rechtliche, sondern nur eine praktische Antwort für Dich: Womöglich ist es unschöner Weise so, dass Dein Kind das "manche Dinge sind so heiß, dass man sich verbrennt" eben an den Heizleisten lernt und nicht am Herd. Vielleicht solltest Du ihr das "beibringen", dass es dort sehr heiß ist, das wird sie ganz ganz schnell lernen. Ich wünsche Deiner Tochter natürlich keine Verbrennung, aber bevor Du rechtliche Wege eingeschlagen hast, hat sich das vielleicht schon so "geregelt". Viele Grüße


Awend

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Danke dir, das mag gut sein. Ich seh es jetzt schon ab und zu, dass sie das da ganz toll findet. Mir gehts da eher um die Sache an sich. Man selber versucht die Wohnung so gut wie es geht "unfallfrei" zu machen. Und dann muss ich es hinnehmen, dass da so ne offene Gefahrenquelle in der Wohnung existiert? Die im übrigen heißer ist, als die Backofen Tür. Das macht mich wütend.


Ani123

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Ich würde es beim Vermieter ansprechen bzw. schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen mit einer Frist es sich in den nächsten 14 Tagen anzuschauen. Die Zeit ist lange und du wirst eine kurzzeitige, eigene Lösung finden müssen. Bsp. was davor stellen (Laufgitter, Reisebett, o.ä.). So davor stellen, dass das Kind es nicht selber wegschieben kann. Bis der Vermieter wirklich was macht kann es noch Wochen dauern.


Awend

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Ich dank dir. Ja auch mit der Aussage von der Rechtsanwältin, dass so eine Gefahrenquelle nicht existieren darf, bin ich beruhigter. Zustellen wird schwierig. Die verläuft fast an allen Wänden.


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