Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heizkostenabrechnung bei Harz4

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heizkostenabrechnung bei Harz4

Mitglied inaktiv

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Guten Abend, Habe mal ne Frage,Habe dieses Jahr die Jahresabrechnung von 2007 bekommen. Bin erst ab Juli 08 harz4 empfänger gewurden.Habe 350€ rausbekommen. Jezt meine Frage darf harz 4 das Geld für Januar anrechnen? Da ich 2007 kein Harz4 bekommen habe!Wie ist das Rechtlich? Bitte um Ihre Hilfe? Danke im vorraus. ineso3


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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Wann kam die Rückzahlung? Wenn sie vor Deiner Antragstellung auf Hartz IV kam, dann darfst Du sie behalten. Ich meine aber herauszulesen, dass die Rückzahlung erst kürzlich kam, also als Du schon Hartz IV bekommen hast. Dann gilt das Zuflussprinzip und wird angerechnet. Es ist nämlich egal, für welchen Zeitraum Du das Geld zurück bekommst. Das WANN ist wichtig. Es ist Dir zugeflossen, während Du Hartz IV bekommen hast (und bekommst) und darf somit angerechnet werden. Ging meinem Schwager letztes Jahr so.


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