Heirat mit Lebensgefährten und legitimation unserer Kinder

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Heirat mit Lebensgefährten und legitimation unserer Kinder

Mein Lebensgefährte und ich wollen Heiraten, zusammen haben wir drei gemeinsame Kinder (9,12,14 Jahre). Alles ist soweit geklärt, nur frage ich mich was mit den damals beim Jugendamt erstellten Urkunden über die Anerkennung und Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit Zustimmungserklärung nach § 1600 c BGB passiert. Behalten diese ihre Wirksamkeit oder nicht. Sollte ich sie aufheben für den Fall der Fälle? Danke

Mitglied inaktiv - 11.09.2005, 17:46



Antwort auf: Heirat mit Lebensgefährten und legitimation unserer Kinder

Hallo, kann man aufheben lassen. gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2005



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