Mein Lebensgefährte und ich wollen Heiraten, zusammen haben wir drei gemeinsame Kinder (9,12,14 Jahre). Alles ist soweit geklärt, nur frage ich mich was mit den damals beim Jugendamt erstellten Urkunden über die Anerkennung und Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit Zustimmungserklärung nach § 1600 c BGB passiert. Behalten diese ihre Wirksamkeit oder nicht. Sollte ich sie aufheben für den Fall der Fälle? Danke
Mitglied inaktiv - 11.09.2005, 17:46