homekitty76
Hallo Frau Bader, wann beginnt die Verjährungsfrist bei Rechnungen von Hebammen? Privatrechnungen: Die Verjährung wurde in der Neufassung des BGB seit 1.1.2002 neu geregelt. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde Es ist unerheblich, wann die Rechnung erstellt wurde, es zählt stets das Leistungsdatum. Bei meinem konkreten Fall ist es so, dass meine. Tochter im August 2010 geboren wurde und ich bis heute nich keinerlei Abrechnung erhalten habe. Ich habe meine Hebamme schon mehrmals erinnert und werde aber stets vertröstet. Nun habe ich Sorge, dass ich Rechnungen nicht mehr von meiner privaten KK anerkannt bekomme, wenn diese so spät abgerechnet werden. Ob die Hebamme das Geld nicht braucht oder was auch immer... Nur ich möchte nicht wg Schlamperei auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben... Können Sie mir hierzu konkret Auskunft geben über den Sachstand und wie ich mich verhalten soll? Vielen Dank vorab. MfG, R.L.
Hallo, die Rechnung aus 2010 verjährt 3 Jahre später zum Jahresende, also Ende diesen Jahres. Ich würde die PKV schriftlich in Kenntnis setzten und u Bestätigung bitten, dass die Rechnung bis Ende 2013 bezahlt wird liebe Grüsse, NB
silke_k
Hi, die Hebamme hat Zeit bis Ende 2013, Dir die Rechnung zu schicken. Du selber hast dann 1 Jahr ab Erhalt Zeit, diese einzureichen. Wenn Du Dir so unsicher bist (und so würde ich dass in dem Fall auch machen), dann schick die Rechnung sofort weiter an die PKV und warte mit der Bezahlung, bis die PKV Dir den Betrag überwiesen hat (dauert ja normalerweise nicht lange). Bei derartigen Problemen ist meine PKV immer so gewesen, dass sie sich dann mit dem Rechnungssteller selber in Verbindung gesetzt hatte wenn sie ein Problem sah und ich außen vor war. Vielleicht macht das Deine ja auch? Sonst kannst doch auch anrufen und bei Deiner Kasse nachfragen? Rechtens wäre die Rechnung der Hebamme aber bis einschließlich Dezember 2013 von daher MUSS die PKV ja zahlen, ob es ihr passt oder nicht! Lg, Silke
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