Alean0r
Guten Tag Frau Bader, ich habe vor einiger Tagen einen Mahnbescheid bekommen. Es wurde von eine Hebamme beantragt die mich vor 3,5 Jahren für eine kurze Zeit betreut hat. Ich habe bei ihr ausschließlich kassenärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Als ich sie gekündigt habe, habe ich sie per E-Mail gebeten ihre Leistungen bis zum 30.6.2020 einzureichen. Diese hat sie wie es jetzt herausgestellt hat nicht getan weil es ihr Daten von mir und Unterschriften auf ihrer Quittirungsbögen fehlten. Erst am 17.12.2023 hat sie sich dann bei mir via E-Mail gemeldet. 3 E-Mails an den gleichen Tag. Sie verlangte von mir meine Daten und ein paar Stunden später wegen fehlender Mitwikung hat sie schon eine Privatrechnung rausgeschickt. Diese kam bei mir bis heute nicht an. Ich habe mittlerweile eine neue E-Mail Adresse, die alte wo ich die Mails bekommen habe benutze ich nur noch sporadisch. Diese E-Mails habe ich dann logischerweise erst einige Tage später gelesen. Da es mir sehr merkwürdig vorkam habe ich dann diese an meine Krankenkasse zum Überprüfen geschickt, die Feiertage kamen und die Krankenkasse hat sich nicht gemeldet. Dann kam der Mahnbescheid aber keine Rechnung davor. Sie sagt zwar dass sie versucht hat mich anzurufen und eine Rechnung per Post geschickt hat, diese kann ich aber leider nicht bestätigen. Meine Krankenkasse hat bestätigt dass sie noch ihre Rechnungen bei der Kasse einreichen kann und dafür habe ich schon ihre Quittirungsbögen ausgefüllt. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid habe ich auch schon vorbereitet. Also sie kann noch ihr Geld bekommen. Nun will sie dass ich die Mahngebühren übernehme. Ich will das nicht weil meiner Meinung nach es nicht rechtens ist und ich habe auch keine Rechnung bekommen. Sie sagt das ihre Mitarbeiterin wäre bereit vor Gericht eidesstattlich Aussagen dass sie Briefe an mich geschickt hat. Unter anderem die Rechnung. Hätte sie jetzt tatsächlich recht auf eine Private Rechnung obwohl sie jetzt noch alles bei der Krankenkasse einreichen kann? Was kann ich noch tun? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie haben nach Erhalt eines Mahnbescheides eine Frist von 14 Tagen, um zu reagieren. Danach ergent ein Vollstreckungsbescheid (wo Sie wieder 14 Tage haben, bringt aber uU Nachteile). Wenden Sie sich schnellstens an einen Kollegen vor Ort, der Fachanwalt für Sozialrecht (meine ich, fragen Sie nach) die Sache verbindlich prüfen soll. Liebe Grüße NB
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