Mitglied inaktiv
hallo frau bader, die freundin meines bruders ist von heute auf morgen ausgezogen; sie hat ihr persönliches habe mitgenommen - auch dnge, die ihr eigentlich nicht gehören.... naja. nun geht es noch um die möbel; sie will die küche und das wohnzimmer (meinem bruder soll nur das schlafzimmer bleiben). die kaufverträge laufen alle auf sie - sie hat die möbel bezahlt und mein bruder hat alle kosten den täglichen lebens übernommen; miete, lebensmittel, unternehmungen, handy... kann sie tatsächlich alle möbel mitnehmen? meinem bruder würde da ja gar nichts bleiben - aufgrund des lebensstandards, den die beiden hatten, hatte er dann auch gar nicht die möglichkeit geld zu sparen... und was ist mit den dingen, die z.b. ihre eltern ihnen geschenkt haben (waschmaschine und kühlschrank). muss er diese rausgeben?
Hallo, bitte Hinweise lesen - gehört nicht zum Thema r-u-b Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin ja nicht Frau Bader und Laie, aber trotzdem: Die Exfreundin ist im Recht, denn: sie kann das Eigentum nachweisen, denn die Kaufrechungen laufen auf sie. Also gehört ihr all das zeugs auch. Solange man nicht verheirtatet ist, steht man eben nicht unter dem "besonderen" Schutz des Staates mit div. Gesetzen. Bei Unverheirateten gibt es keinerlei "Zugewinnausgleich". Und wenn dein Bruder meint, seinen Lebensstandard so hoch zu halten, daß nicht szum sparen übrig bleibt: Pech gehabt... dumm gelaufen. Ich weiß ist blöd, hilft aber nichts. Wenn sie jedoch nachweislich sachen mitgenommen hat, die ihr NICHT gehören (und Dein Bruder den Nachweis erbringen kann, daß sie ihm gehören) dann kann er die Herausgabe verlangen. Zur Not vor Gericht, wenn sie gar nicht anders "hört". Viele Grüße Désirée
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