Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo an alle ich habe da mal eine Frage und hoffe das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.Und zwar, wir bekommen kein Erziehungsgeld mehr weil mein mann zuviel verdient,er bekommt auch noch das kindergeld und ich arbeite auf 400 € basis steht mir trotzdem haushaltsgeld zu,weil ich meistens von den 400€ einkaufen gehe und babysachen kaufe. Über antworten würde ich mich freuen. Liebe Grüße Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Selbst wenn das Kindergeld auf SEIN Konto überwiesen wird gehört es Euch gemeinsam, ebenso alles, was Ihr beide verdient. Wie kann man da von "zustehen" sprechen, wenn doch eh alles zusammengehört? Ihr seid beide für Haushalt, Kind, Wohnung, Essen etc. verantwortlich!


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