Finale
Hallo, mein Mann und ich haben eine Immobilie zusammen. Kann ich im Testament festlegen, dass nur mein minderjähriges Kind meinen Anteil an der Immobilie erben wuerde?
Hallo, ein Testament kann handgeschrieben (mit Ort, Datum, Unterschrift) oder beim Notar erstellt werden. Wenn ein Kind ausgeschlossen wird, erhält es den Pflichtteil. Dieser ist die Hälfte vom gesetzl. Erbteil. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wir sind damals zum Notar und haben das Testament festlegen lassen. Wenn noch andere Kinder da sind, haben diese Anspruch auf den Pflichtteil. Das Gleiche Gut lt auch fûr Deinen Mann, dem steht auch ein Pflichtteil zu, außer er schreibt eine Verzichtserklàrung
lilly1211
Natürlich kannst du das. Du musst dir nur überlegen was dann der Mann bekommt, der muss ja mindestens den Pflichtteil bekommen. Und in einer Zugewinngemeinschaft ist das nicht wenig. Ist noch genug anderes Vermögen da? Bedenke dabei auch dass das Haus im Wert noch steigen wird bis du stirbst.
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?