Mitglied inaktiv
Hallo, ich beziehe Erziehungsgeld (Budge; €450,- monatlich) bis 02.05.06. Meine Arbeit nehme ich aber erst ab Juni wieder auf. Besteht meinem Sohn und mir für den Monat Mai weiterhin Krankenversicherungsschutz oder nicht? Muss ich Harzt IV beantragen oder Sozialhilfe? Und die anderen Sozialabgaben, bin ich davon befreit? Gruß Doreen
Hallo, Sie sind beitragsfrei KK versichert, wenn Sie im EU sind bzw. EG bekommen. Sie können kein HArtz IV beantragen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht mind. 3 Std. tzur Verfügung stehen, aber Sozialhilfe. Gruß, NB
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