je nachdem wie viele Jahre Du davor gearbeitet hast. ACHUTUNG: ALG steht Dir nur zu, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst, sprich Kinderbetreuung gewährleistet ist. Desweiteren stünde Dir nur anteilmäßig ALG zu. Du willst nur noch 20 Std arbeiten, von daher bekämest Du auch nur für anteilmäßig für 20 Std ALG Ist leider so. LG Peeka