Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe gestern einen Fragebogen meiner Krankenversicherung (AOK) zur Überprüfung der Familienversicherung erhalten. Mein Sohn, 8 Jahre, erhält seit ca. 2 Jahren Halbwaisenrente aus Österreich, da sein Vater dort gelebt und gearbeitet hatte. Ich habe bei der AOK angerufen und gefragt, ob diese Halbwaisenrente als Einkommen meines Sohnes zählt. Sie bejahte und meinte, dass unter Umständen die kostenlose Familienversicherung deshalb wegfällt. Als ich sie fragte, warum dann der Kindesunterhalt nie als Einkommen angerechnet worden sei meinte sie, dass das etwas anderes wäre. Kann das wirklich sein? Muss ich demnächst für meinen Sohn tatsächlich die "freiwillge Mitgliedschaft" in der KV beantragen obwohl er gar keinen Rentenanspruch in Deutschland hat? Vielen Dank Anita
Hallo, sorry, davon habe ich keine Ahnung. Gruß, NB
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