Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Ich bin seinerzeit absolut ungeplant (heute jedoch sehr glücklich darüber) in der Probezeit schwanger geworden. Das hat mir im Betrieb keine Freunde gemacht. Nun ist die Elternzeit im Juni vorbei und ich muss wieder ran. Ich würde bzw. MUSS halbtags arbeiten, da ich im Kiga keinen Ganztagsplatz bekomme, kann der Betrieb (mehr als 20 Angestellte) was dagegen sagen?. Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil? Muss ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden werden oder wird der alte Vertrag finanziell nur halbiert? Ich befüchte, dass man mich übern Tisch ziehen will, und weiß nicht, worauf ich achten muss. Danke, Frau Bader! Ihre Lina
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Gruß, NB