Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Kokosnuss91

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Hallo, ich bin Vollzeit tätig im Büro und habe auf Minijob Basis im Fitnesstudio nebenbei gearbeitet bis Juni 2020. Meine Frage ist, wer das Beschäftigungsverbot für den Minijob ausstellen kann , der Arbeitgeber selber oder nur Ärzte, ich empfand es als Zu viel Stress zu meinen 40h noch weiter im Minijob zu arbeiten und sie weigern sich weiter zu bezahlen, auch wenn ein Arzt ein Attest dafür ausstellen würde. Wer ist hier im Recht und was sgeht mir zu? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag ist doch beendet, da spielt ein BV keine Rolle mehr. Ihr Argument galt ja ansonsten schon vorher. Relevant ist, ob durch die Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind besteht. Dazu haben Sie nichts vorgetragen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nur weil du es als Streß empfindest ist es kein Grund für ein BV. Somit hat das Studio recht, keine Arbeitsleistung, kein Geld. Arzt ist raus, da es offenbar keine gesundheitlichen Gründe gibt. AG wäre zuständig, wenn er dir keinen Arbeitlplatz anbieten kann, der Mutterschutzkonform ist. Kommt hatl darauf an: Empfang, Büroarbeiten o.ä. kannst du auch schwanger machen (bis zu 45 Wochenstunden alles andere ist auch unschwanger verboten). Zumba-Kurse wären natürlich schlecht.


mellomania

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tut mir leid, das willst du nicht hören ABER nur weil du nicht arbeiten möchtest weil es für dich zu stressig ist, sorry, aber dann hast du kein geld. bv gibt es, wenn es gründe gibt. medizinisch oder unsicherer arbeitsplatz und keine möglichkeit auf ersatz. aber nur weil du nicht magst, ne, das musst du selber ausbaden. klingt hart, ist aber so. warum soll die gemeinschaft dafür aufkommen, weil du keine lust hast zu arbeiten und es als zu stressig empfindest? dann such dir ausgleiche etcpp oder kündige. der AG ist voll im Recht. ob du bei arbeitsverweigerung noch kündigungsschutz hast wage ich zu bezweifeln


cube

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Der AG Fitnessstudio muss prüfen, ob er dich gemäß MuSchu einsetzen kann. Arbeitest du da zB als Trainerin, die nur Geräteeinweisungen macht, geht das problemlos - arbeitest du dort als Reinigungskraft und hättest mit entsprechenden Substanzen zu tun, müsste er möglicherweise ein BV ausstellen. Ebenso, wenn du Kurse gibst, die deine Schwangerschaft gefährden würden wie Spinning, JumpFit, weil du da selber aktiv eine große Anstrengung bringen musst. Hier könnte der AG aber eben auch sagen "ok, dann nur noch Einweisungen/Empfang oder ähnliche leichte Tätigkeit statt BV. Das wäre sogar seine Pflicht. Die Tatsache, dass es dir jetzt zu stressig ist, ist aber leider kein Grund für ein BV. Genau so, wie du mal entschieden hast, das es dir nicht zu stressig ist einen solchen Nebenjob zu machen, kannst du jetzt eben entscheiden, dass es dir zu stressig ist und den Job halt kündigen.


Felica

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Kommst du auf über 90 Std die Wochenstunden mit beiden Jobs? Falls ja, hätten beide AG entsprechend kürzen müssen damit du nicht auf über 90 Std kommst. Du hättest damit bei einem oder beiden AG ein entsprechendes Teil-BV bekommen. Der Arzt stellt das BV aus wenn der AG alles einhält wegen mutterschutz, deibe persönliche Situation aber diese eine Tätigkeit unmöglich macht. Für jede andere Arbeit müsstest du dagegen weiterhin arbeitsfähig sein, sonst wäre es ein Fall für eine AU. Es hätte also durchaus die Option bestanden sich krank zu melden, für den BZ- Job würde das Lohnfortzahlung mit anschliessendem KG bedeuten, minijob nur die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Einfach nicht arbeiten weil zu stressig dagegen geht nicht. Da ist der AG dann im Recht. Das kann er abmahnen und wäre dann sogar im Recht dir zu kündigen. Trotz Schwangerschaft. Aktuell benachteiligst du einen AG zu dessen Lasten, was nicht rechtens ist.


cube

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Wenn sie einen Nebenjob macht, mit dem sie über die max. Stundenzahl pro Doppelwoche kommt, muss der Ag doch kein BV ausstellen? Das hätte sie einfach gar nicht erst machen dürfen bzw. den AG Nebenjob darauf hinweisen müssen, dass sie eben nur x Stunden machen kann wegen 40-Std Hauptjob. Arbeite sie mehr und der/die AG´s wissen davon nichts, ist das doch - hart gesagt - selbst verschuldet/eigenes Problem? Bin ich dann nichts elbst dafür verantwortlich, meine Stunden zu kürzen bzw. der AG muss sie kürzen, wenn er Kenntnis davon bekommt - aber doch nicht per BV?


luvi

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Nicht-schwanger sind meines Wissens 48 Stunden erlaubt, schwanger dürfen 90 Stunden pro Doppelwoche nicht überschritten werden. LG luvi


Felica

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Luvi hat es bereits geschrieben. Schwangere dürfen gesetzlich weniger Stunden als das was Nichtschwangeren erlaubt ist. Über die Differenz wird dann ein BV ausgestellt. Da sind dann aber beide AG ins Boot zu holen, nicht nur einer. Den sie darf ja auch nur mit Zustimmung des Haupt-AG einen Nebenjob machen. Schon deshalb muss jeder Nebenjob mitgeteilt werden. Es sind übrigens nicht 45 Stunden welche höchstens wöchentlich erlaubt sind, sondern 90 Stunden in der Doppelwoche. Man darf also durchaus, solange man nicht über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden kommen, in einer Woche mehr als 45 Stunden arbeiten. Nur dann muss in der Woche drauf der Ausgleich erfolgen. Ohne Schwangerschaft sind es bis zu 48 Stunden die Woche bzw kurzfristig wären sogar 60 Stunden die Woche erlaubt.


cube

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Ach so meintest du das. Sorry, hab ich falsch verstanden dann.


mellomania

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das passt ja nicht. die stunden ok, aber nur weil sie nicht möchte kann doch kein bv ausgestellt werden...


cube

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DAS meine ich halt. Arbeitet sie jetzt mehr Stunden, als der MuSchu zulässt, vorher aber im gesetzlichen Rahmen waren - ok, dann kann/muss das über BV eben entsprechend gekürzt werden. Möchte sie den Nebenjob gar nicht mehr machen oder mit weniger Stunden, als möglich wären laut MuSchu, muss sie die Stundeneben selbst reduzieren - ein BV gibt es eben nicht für "mir ist das jetzt zu viel".


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