Mitglied inaktiv
Ich bin Erzieherin in einer städt. Einrichtung, derzeit in Elternzeit. Ich möchte gerne ab August 2011 wieder arbeiten, benötige dafür aber einen Kindergartenplatz für mein Kind (1,5 Jahre). Als wir unser Projekt Kind starteten ging ich davon aus, das ich, genau wie die Kolleginnen zuvor mein Kind mit in den Kindergarten nehmen kann, allerdings in eine andere Gruppe. Nach der Geburt bat meine Leitung mich zum Gespräch. Sie teilte mir mit, dass sie sich Gedanken gemacht hätte und nun nicht mehr möchte, dass die eigenen Kinder im gleichen Kindergarten sind. Zwischen dem letzten Kind das von einer Kollegin mit in die Einrichtung gebracht wurde und meinem Sohn liegen ca. 8 Jahre. Da hätte sie im Vorfeld eine Änderung der internen Regelungen bekannt geben können, nicht erst wenn jemand schwanger ist bzw. das Kind geboren ist. Ich fühle mich nicht korrekt behandelt, sie widerspricht meiner Meinung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Zwar hat eine Kollegin nun das gleiche Problem, sie hat allerdings nur 2 Monate vor mir entbunden. Sie wurde bereits in der Schwangerschaft informiert, reichlich spät, wie ich finde. In meinem Fall war damit zu rechnen, dass ich schwanger werden würde, da ich 2009 eine Fehlgeburt hatte, davon wusste meine Leitung. Ich habe mich auf die Gleichbehandlung verlassen... Haben Sie einen Rat?
Hallo, hier könnte ein Richter so oder so entscheiden. Dafür spricht, das es sich um die geleichen Personengruppen mit den gleichen leistungen handelt. dagegen spricht, dass so ein grosser Zeitraum dazwischen liegt und die zur gleichen Zeit betroffene Kollegin auch eione Ablehnung erhalten hat. Wie ein Richter entscheiden würde, ist schwer zu sagen. Ich als Richter würde fragen, warum Sie nicht nachgefragt haben, wenn es für Sie so eine wichtige Voraussetzung war Liebe Grüsse, NB
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