Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gesanmtsumme zu erstattender Prozesskosten ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gesanmtsumme zu erstattender Prozesskosten ?

Funelli77

Beitrag melden

Ich hatte heute einen Brief vom Gericht im Briefkasten, dass ich die gewährte Prozesskostrnhilfe in monatlicher Rate von 419 Euro zurück zahlen soll. War etwas geschockt. Es stand nirgends eine Gesamtsumme. Meine Frage ist nun, wie ich die Gesamtsumme heraus finde ? Finde das etwas eigenartig. Der Verfahrenswert wurde auf 3000 euro festgesetzt. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das richtet sich nach der Tabelle vom RVG. Bei 3.000 € (ohne Vergleich) macht das rund 621 €. Dazu Gerichtskosten von bis zu 324 € Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Wieso zurück zahlen? Wie dem auch sei: warum rufst du nicht einfach mal dort an und fragst nach, was es damit auf sich hat?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich den kv wegen stalking anzeige. können sie mir sagen, was da ungefähr an prozesskosten auf mich zukommt? bin momenta hartz VI... mit freundlichen grüssen

Hallo Frau Bader, ich bin von meinem nichtehelichen Partner getrennt und wir haben ein Kind (14 Wochen alt) zusammen. Der Kindesunterhalt wird im Rahmen der Beistandschaft vom Jugendamt eingefordert. Ich habe errechnet, dass mir nach Berechnung beider Einkommen, abzüglich Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt zusteht. Ich habe über ein Vord ...