Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geringfügige Beschäftigung und schwanger!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geringfügige Beschäftigung und schwanger!

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Hallo! Ich bin in der 15. SSW und befinde mich in einer geringfügigen Beschäftigung und habe dazu einige Fragen. Mein ET ist der 06.04.2006 Laut Rechner beginnt der Mutterschutz am 23.02.2006 1.Mein letzter Arbeitstag ist also der 22.02.2006 oder der 23.02.2006? 2. Wie ist das mit den Urlaubstagen? Wird die Schutzfrist mitgerechnet oder stehen mir nur die Urlaubstage bis Februar zu? 3. Wann endet die Schutzfrist in meinem Fall? Am 29.05.2006 oder 30.05.2006? Wann müßte ich also wieder zur Arbeit? Vielen Dank im Voraus. VG Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. 22. 2.Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG. 3. Am entsprechenden Wochentag des letzten Arbeitstages. Gruß, NB


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