Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelegentlich mehr als 5 kg heben

Frage: Gelegentlich mehr als 5 kg heben

minime2017

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Sehr geehrte Frau Bader Ich bin in der 10 ssw schwanger und wurde daraufhin erstmals auf dem Lager im Bereich Retouren eingesetzt mit der Aussage ich könne dort ja nur die kleinen Packete bearbeiten. Auch kleine Packete wiegen oft mehr als 5 KG und ist vorher nicht ersichtlich. Ist das zulässsig das es nicht sichergestellt ist das ich nicht mehr als 5 KG hebe bzw. In meinem eigenen Ermessen liegt? Zudem muss ich 7,5 Stunden mit 30 min Pause durchgehend am Packtisch stehen ich bewege mich lediglich 3-4 m zu Fuß um das nächste Packet zu hol n eine Sitzgelegenheit für kurze Pausen ist nicht vorhanden. Hätte ich das Recht mich bezüglich dieser beiden Angelegenheiten beim AG zu beschweren oder ist das so erlaubt? Danke und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 5 kg ist aber schon ordentlich für ein kleines Paket. Da Sie ja zwischendrin gehen ist die Steherei grds nicht zu beanstanden. Wenden Sie sich aber am besten an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du darfst ja schwanger gelegentlich bis 10kg heben, tragen und bewegen, regelmäßig bis 5 kg. Demnach ist gegen die Tätigkeit nichts einzuwenden, wenn die Pakete nicht deutlich schwerer als 10 kg sind. Sollte das der Fall sein, würde ich speziell diese schweren Pakete einfach stehenlassen und den Chef oder einen Kollegen benachrichtigen. Aber das wird ja normalerweise in der Gefährdungsbeurteilung schon geklärt. An dem Packtisch kann man eine Stehhilfe (eine Art Hocker) bereitstellen, und natürlich auch eine Sitzgelegenheit. Das ist Standard.


Mitglied inaktiv

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...übrigens wird das üblicherweise an solchen Arbeitsplätzen so gemacht, dass man für die 3-4 m zu Fuß Rollwagen einsetzt und die ganzen Pakete gar nicht trägt, sondern auf einen Rollwagen setzt, und mit diesem dann wegschiebt. Vielleicht verringert sich dann die körperliche Belastung nochmals. Natürlich kannst du mit dem AG reden - aber ein BV wird es nicht geben, da diese Tätigkeit wahrscheinlich mutterschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist und lediglich ein paar Details verbesserungsfähig sein könnten.


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