Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldleistungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Geldleistungen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, mein Freund hat einen Sohn aus erster Ehe, wo er aber keinen Unterhalt zahlen kann, da er Arbeitslosenhilfe bekommt. Nun hat er eine Pfändung erhalten, wo er an Tag 4,80€ einbehalten wird. Er hat aber nur eine Arbeitslosenhilfe von 570€. Wie hoch ist denn der selbstbehalt den man hat zum Leben? Davon kann man ja nicht leben? Er hatte schonmal eine Pfändung letztes Jahr und da hatte er Arbeitslosengeld bekommen in Höhe von 840€ und da wurde es abgelehnt das er die 4,80€ am Tag bezahlen soll. Obwohl das Arbeitslosengeld höher war. Meine Frage ist, wie hoch der Selbstbehalt ist in dieser Sache und ob er das bezahlen muß, obwohl er selber kaum Geld hat.Wie wird das berechnet? Man muß ja auch MIete bezahlen usw.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gibt sogenannte Pändungsfreigrenzen, die richten sich nach dem Gehalt bzw. Bezügen (auch von AA9 und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. http://www.annotext.de/dienste/tools/pfand/PfandApplet.html Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, folgende Tips: Solzialleistungen wie Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Bafög und Krankengeld sind generell 7 Wochentage (nicht Werktage!) nach Eingang auf dem Konto PFANDFREI und können in dieser Zeit auch verfügt werden, also mittels Abhebung, Überweisung oder Lastschrift! Wenn Sie gemeinsamte Konten haben, ist Ihr Einkommen von der Pfändung nicht betroffen, sofern Sie nicht mit in der Pfändung stehen. Den monatlichen pfandfreien Betrag bekomment sie vom Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz durch Beschluß bestätigt. Hierfür alle Unterlagen über monatliche Einkünfte und über die Pfändung vorlegen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Viele Grüße zaubermaus


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, folgende Tips: Solzialleistungen wie Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Bafög und Krankengeld sind generell 7 Wochentage (nicht Werktage!) nach Eingang auf dem Konto PFANDFREI und können in dieser Zeit auch verfügt werden, also mittels Abhebung, Überweisung oder Lastschrift! Wenn Sie gemeinsamte Konten haben, ist Ihr Einkommen von der Pfändung nicht betroffen, sofern Sie nicht mit in der Pfändung stehen. Den monatlichen pfandfreien Betrag bekomment sie vom Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz durch Beschluß bestätigt. Hierfür alle Unterlagen über monatliche Einkünfte und über die Pfändung vorlegen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Viele Grüße zaubermaus


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.