muttilie
Hallo Frau Bader, ich habe mich nun bei der Wohngeldstelle informiert wieviel Wohngeld ich erhalten würde. Man hat mich gefragt ob ich mein Betreuungsunterhalt geltend gemachte habe. Ich sagte, dass der Kindsvater nicht zahlen kann (so sagt er) ob er es tatsächlich kann steht in den Sternen. Ich habe nun das Wohngeld beantragt. Geht die Wohngeldstelle in Vorleistung und holt es sich vom Kindsvater zurück? Oder muss ich den Betreuungsunterhalt einfordern. Ich muss dazu sagen, dass ich ein 7 Monate junges Baby habe und der Kindsvater sehr kollerisch ist. Ich trau mich das nicht bei ihm einzufordern. LG Muttilie
Hallo, natürlich müssen Sie es einfordern. Gehen sie zu einem RA. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wer beim Antrag auf Sozialleistungen bewusst falsche Angeben macht, begeht eine Täuschung. » Wenn durch seine Täuschung eine Leistung bewilligt bekommt, die ihm eigentlich nicht zusteht, so liegt ein vollendeter Betrug vor. » Ein versuchter Betrug liegt dagegen vor, wenn die Täuschung “auffliegt” und der Antragsteller die gewünschte Sozialleistung nicht erhält. Auch der versuchte ist strafbar! Betrug durch Unterlassen einer nachträglichen Mitteilung Ein Betrug kann auch dann noch begangen werden, wenn die Sozialleistung bereits bewilligt wurde. https://kanzlei-franz.com/ratgeber-strafrecht/sozialhilfebetrug-alg-ii-bafoeg-rechtsanwalt/
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