51zu49
Hallo liebes Rund-Ums-Baby-Team, erst mal DANKE für die tollen Ratschläge! Nun stehen wir selbst vor einem Problem und hoffen, dass wir hier Hilfe finden, da wir bisher unterschiedlichste Meinungen gehört haben. Mein Mann denkt darüber nach, ebenfalls zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Unser Kind ist jetzt 6 Monate alt. Wir haben nun gehört, dass dies auch TAGEWEISE gehen soll. Stimmt das? Und wenn ja, wie? Zwei Monate am Stück würde die Firma nicht mitmachen. Dort wird man bereits gemobbt, wenn man nicht so viele (unbezahlte Überstunden) macht, wie andere. Es würde für uns auch finanziell nicht in Frage kommen. Dennoch ist mein Mann traurig, dass er sein Kind fast nur schlafend kennt und hätte gerne einen Tag in der Woche frei. Hat man wirklich ein Recht darauf, oder kann der Arbeitgeber sagen, dass das nicht funktioniert (organisatorisch). Und hätte man dann zwei Monate lang jeden Woche einmal frei oder hat man dann die Zahl der Arbeitstage, die ein Monat hat (er hat eine 6 Tages Woche) frei, also 2xrund 26 Tage, somit 52 Wochen lang jeweils einen Tag in der Woche frei? Worauf kann man bestehen, worauf hoffen? Liebe Grüße, 51zu49
Hallo, 1. Anspruch auf EG hat man nur, wenn man mind. 2 Mo. EZ am Stück nimmt 2. In dieser Zeit darf man nicht über 30 Std/ Wo arbeiten, kann also zB auch einen Tag zuhause bleiben Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
Hallo, die Firma meines Mannes denkt auch sie kann ohne ihn nicht leben :-) Also ihr könntet es ja so machen, dass er Elternzeit nimmt und dann in dieser Zeit Teilzeit in der Firma arbeitet. Dann kann er z.B. 8 Wochen Elternzeit nehmen und vielleicht 50% arbeiten gehen. Er darf halt nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Aber nicht, dass er dann nur 50% verdient und 100 % arbeitet. Sonst könnte er ja in den 8 Wochen, oder noch länger, ja z.B. Mo- Mi arbeiten und Do und Fr. ist er zuhause. Gruß
Mitglied inaktiv
hallo ich glaub die stundenaufteilung ist wurscht,er darf halt nicht mehr als die 30 std in der woche arbeiten. aber das gehalt wir voll auf das eg angerechnet!
Mitglied inaktiv
wird angerechnet, es bleiben aber letztendlich ca. 33% vom Zuverdienst übrig - also zusätzlich zu dem was man an Elterngeld bekommt. LG Sabine
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