InaMeisss
Hallo! Noch eine Frage! Bin momentan in Elternzeit bis August 2022 (arbeite gerade in Teilzeit). Wenn ich z.b jetzt im Juni 2022 schwanger werden sollte, dann würde ich wieder ein BV bekommen. Stimmt es, dass ich dann bis August 2022 mein Teilzeitgehalt bekomme(Teilzeitvertrag ist auf die Elternzeit beschränkt) und dann ab September 2022 wieder mein VZ- Gehalt, da meine Elternzeit ja dann beendet ist? Meine 1. Tochter ist momentan in Fremdbetreuung, wenn das mit unserer Planung alles so hinhaut, dann kann ich sie wieder aufgrund des BV Selber betreuen. Ist das alles korrekt ?
Hallo, ja, das ist oki so. Aber Sie müssen dem AG dann in VZ zur Verfügung stehen. Er muss Sie umsetzen können, was seine primäre Pflicht ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das stimmt so. Aber im Falle des BV darfst du die Fremdbetreuung nicht aufgeben. Du musst grundsätzlich arbeitsfähig sein...
User-1753445573
Nein, ist nicht korrekt. Für ein Vollzeit BV muss man Vollzeit Arbeitsfähig sein und das bist Du nicht wen Du dein Kind betreuen musst.
mellomania
es ist richtig, dass dein vollzeitvertrag greift wenn die ez rum ist. es stimmt, dass du so bezahlt wirst aber nur!!! wenn du auch so arbeiten könntest! du darfst nicht angeben, vollzeit arbeite zu können und deine tochter ist so nicht fremdbetreut. das muss der fall sein, da du von heute auf morgen so arbeiten können musst, wie du angegeben hast. es wird eine neue gefährdungsbeurteilung gemacht und der AG ist erneut angehalten, ersatztätigkeiten zuzuweisen. und wenn dein kind nur so betreut ist, dass du tz arbeiten könntest, kannst du auch nur tz vereinbaren. und so wirst du bezahlt. wie du ohne bv arbeiten könntest.
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