Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Hallo :) Ich habe ganz kurzfristig eine Beamtenstelle zum 01.02.18 bei einem neuen Arbeitgeber bekommen. Vor meiner Schwangerschaft, bis kurz nach der Entbindung, hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber. Nun die neue Stelle ab 01.02.18. Meine Tochter wird am 23.04.18 ein Jahr alt und mein Sohn am 05.05.18 drei Jahre alt. Da ich aber ab 01.02. Vollzeit einsteige mit einer 41h/Woche und einer täglichen Anfahrtszeit von Ca. 2h (hin und zurück), werde ich die Eingewöhnung in die Kita und den Kindergarten nicht alleine machen können. Ich bin derzeit noch Alleinerziehend und der Vater meiner Kindern könnte die Eingewöhnung auch nicht machen, da er zur Zeit einen ambulanten Aufenthalt in der Psychiatrie genießt. Meine Mutter kann zum Glück den Monat Februar und März überbrücken und würde in der Zeit meine Tochter betreuen. Wir haben bis jetzt erst ab Mai 18 einen Kitaplatz zugesprochen bekommen für meine Tochter und für meinen Sohn einen Kindergartenplatz. Jetzt kommt meine Frage: da ich sowieso nicht zwei Eingewöhnungen gleichzeitig machen kann und meine Tochter bereits am 23.04.18 ihren 1. Geburtstag hat, wollte ich fragen, wie das mit dem Rechtsanspruch ist. Es heißt ja ab dem 1. Geburtstag. Muss Mann dann noch die Eingewöhnung hinzurechnen, oder hätte ich theoretisch schon den Anspruch ab 1. Geburtstag minus Eingewöhnungszeit, also schon ab 12.03.18? Und wenn ich jetzt den Rechtsanspruch einklagen möchte, würde ich dann ab 23.04. meinen Anspruch auf Gehaltsersatz haben oder zählt hier auch wieder die Eingewöhnungszeit dazu? Ich finde es sehr schwierig, da man ja nur 12 Monate Elterngeld bekommt und aber ab dem 12. Monat wieder arbeiten soll, wenn man nicht vom Staat abhängig sein möchte, wiederum aber erst ab dem 12. Monat das Kind in die Kita darf und dann erst mal eingewöhnt werden muss. Wie soll das denn bitte funktionieren? Bei meinem Sohn hatte die Eingewöhnung damals der Vater von ihm und meine Mutter zusammen gemacht. Das Gesetz kann hier aber doch nicht verlangen das man immer jemanden in petto für So etwas hat oder?

von Eurika12 am 20.12.2017, 09:39



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Nix mit 12 Monaten, sondern 14 Monate als alleinerziehende. Und sonst haben Eltern gemeinsam 14 Monate- damit deutlich man ab dem 1ten Geburtstag plus 2 Monate Eingewöhnung mit Rechtsanspruch ab. Das du für vorher einen Vertrag unterschreiben, dafür kann der Gesetzgeber nichts. Sorry

Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 10:00



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Ich hätte zwar als Alleinerziehende Anspruch auf 14 Monate, das weiß ich. Aber der Status Alleinerziehend wird sich wahrscheinlich bald ändern, deshalb nur 12. und der Vater meiner Kinder hat zwar Anspruch auf 2 Monate somit zusammen 14, weiß ich auch, aber er ist in Krankenhausbehandlung, ist also faktisch garnicht möglich diese in Anspruch zu nehmen

von Eurika12 am 20.12.2017, 11:01



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Du hast einen Rechtsanspruch ab 1. Geburtstag. Wie man die Eingewöhnung gestaltet oder gestalten kann ist dem Gesetzgeber egal. Du fängt deutlich vor dem ersten Geburtstag deiner Tochter wieder an zu arbeiten, da kann jetzt der Gesetzgeber nun mal gar nichts für. Und Dany hat schon Recht. Du bist Alleinerziehend und hättest auch entsprechend auf 14 Monate planen können. Und die "Änderung dieses Status" kann man auch entsprechend planen, dass die erst nach Ablauf der 14 Monate eintritt. Das Eingewöhnungsproblem ist Hausgemacht und da kann nun echt keiner was für außer Dir. LG

Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 11:07



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Auch wenn du klagst und eventuell Recht bekommst, erhälst du nicht automatisch einen "Gehaltsersatz". Gerichte haben bereits mehrfach verdeutlicht, dass den Anspruch auf Betreuung in erster Linie die Kinder haben um soziale Teilhabe zu gewährleisten. Dass die Eltern arbeiten gehen (können), ist nicht das Grundziel und es gibt auch bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich von Einkommensverlust. Das sind immer Einzelfallentscheidungen.

von Tini_79 am 20.12.2017, 11:11



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Du bist ja lustig. Grundsätzlich hat man für jedes Kind 14 Monate bezahlte Elternzeit. Du willst die zwei Zusatzmonate nicht nehmen, der KV kann nicht - und der Staat soll es richten? Dabei gewährt der Staat doch GENAU DAFÜR die 14 Monate. Ganz abgesehen davon: Was nützt Dir der Gehaltsersatzanspruch? Selbst wenn der gewährt würde - der neue AG springt sicher nicht vor Begeisterung aus dem Hemd, wenn Du Deinen neuen Job nicht antrittst und stattdessen Elternzeit nimmst. Dann ist der schöne, neue Job weg, sobald Du ihn antreten möchtest, und Du hast die Kinder ganz umsonst eingewöhnt. Was hat der KV denn, daß im Dezember schon klar ist, daß er bis über den Mai hinaus stationär im KKH bleiben wird? Das muß ja schon was Heftiges sein....

von Strudelteigteilchen am 20.12.2017, 11:29



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Du könntest auch beim neuen Arbeitgeber noch ein bis zwei Monate Elternzeit für die Eingewöhnung nehmen, von den 12 Elterngeldmonaten hast du ja noch welche übrig, die du dann im Lebensmonat 13 und ggf. 14 nehmen könntest.

Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 11:34



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Also erst mal möchte ich sagen, das ich immer wieder erstaunt bin, wie unverschämt andere Menschen sein können! Ich habe hier nicht um ein Urteil oder eure Meinung darüber gefragt! Und dann möchte ich noch hinzufügen: Ich habe mir jetzt schon wieder einen Job gesucht, weil ich eben NICHT auf den Staat angewiesen sein möchte. Ich möchte zu 100% für mich und meine Kinder selbst aufkommen können, was ich mit Elterngeld nicht hinbekomme. Da ich eine Beamtenstelle erhalten habe, werde ich den Job auch nicht verlieren, wenn ich kurz mach antritt Elternzeit beantragen würde. Trotzdem möchte ich das vermeiden! Ich wäre dann schließlich wieder abhängig von ALG-II da das Elterngeld nicht reicht. Und ich bezweifle stark, das denn Staat lieber ist, das man zuhause bleibt und ALG-II bekommt, statt das die Kinder fremdbetreut werden und man für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann! Es ist immer wieder erstaunlich, wie man deshalb verurteilt wird, nur weil man für sich selber sorgen möchte! Und was der Kindsvater hat, weshalb er auf jeden Fall länger als bis Mai in Behandlung ist, geht ja wohl hier niemanden etwas an und tut auch nichts zur Sachlage! Er kann aus Gesundheitlichen Gründen keine Eingewöhnung machen und Punkt.

von Eurika12 am 20.12.2017, 12:25



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Also, du hast kurzfristig die Zusage für eine Stelle bekommen, die jedoch früher anfängt als geplant bzw. der Rechtsanspruch auf Betreuung noch nicht in Kraft tritt. Schön, daß du mit dem Job Glück hattest :-) Der Staat garantiert dir eine Betreuung ab dem 1. Geburtstag - fängst du vorher an zu arbeiten, bist du selbst verantwortlich für die Gestaltung der Betreuung oder einer Regelung mit deinem AG auf späteren Einstieg. Sei mir nicht böse, aber es ist ja nicht dein erstes Kind - und so kann man schon davon ausgehen, daß du dich bereits entsprechend kundig gemacht hast bzw. diese Abläufe bereits kennst. Ich würde versuchen, eine TaMu zu finden, bei der du frühzeitig mit der Eingewöhnung anfangen kannst.

von cube am 20.12.2017, 12:51



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

mit 41 wochenstunden? das ist das volldeputat. wenn du lehrerin bist, hast du keine 41 h tagsüber an der schule sondern nur 28 oder 29. der rest ist vor und nachbereitungszeit. du kannst elternzeit beantragen entgeltfrei. mehr nicht. eingewöhnung ist eure privatsache wenn du überhaupt so kurz elternzeit bekommst. du hast immernoch die möglichkeit teilzeit während der eingereichten elternzeit zu arbeiten. ob das so klappt musst du mit dem schulleiter und dem rp besprechen FALLS du lehrerin bist.

von mellomania am 20.12.2017, 13:13



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

So jetzt etwas mehr Zeit... Der Gesetzgeber kann aber nichts dafür wenn du einen Vertrag unterschreibst oder eine Verpflichtung eingehst, welche du nicht einhalten kannst. Dein Kind wird erst a, 23.04ten 1 Jahr alt, ab dann hätte es einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Dein älteres Kind hat diesen bereits deutlich länger - warum ist das noch nicht im kiga? Diee doppelte Eingewöhnung hast du also deshalb schon mal auch wo selbst verursacht. Davon ab, dein EG-Anspruch endet - wenn du ab dem 1.02 mehr wie 30 Std die Woche arbeitest eh zum 22.01 - dann bekommst du so oder so das letzte mal EG. Ob 12 oder 14 Monate spielen da also eh keine eigentliche Rolle mehr. Und diese zeit kannst du auch nicht nachholen über den 14ten Lebensmonat hinaus. Das du dem Staat nicht auf der Tasche hocken willst ehrt dich, aber dann hättest du auch mit dem AG abmachen können, halt stopp, ich kann die Stelle aber erst ab dann antreten. Oder dann wenigstens erst in VZ. Klar die gefahr dann die Stelle nicht zu bekommen hat man, aber ehrlich, wenn du jetzt um die ecke kommst ich kann aber nicht so arbeiten wie ausgemacht weil Kidn keinen Platz, dann werden die wohl kaum jubeln. Eher dürftest du damit rechnen dann recht schnell wieder gekündigt zu werden bzw die Probezeit erst gar nicht zu überstehen. Offene Karten wären also auch in deinem Interesse gewesen. Davon ab, ob jetzt Alleinerziehend oder nicht, ob später oder nicht, spielt auch keine Rolle. Es gibt auch noch eine Härtefallregelung, hast du die entsprechende Bescheinigung der Ärzte deines Mannes, dann hättest du diese beiden Monate EG auch übernehmen können. Fällt aber wie gesagt eh weg wenn du in VZ arbeitest, weil du damit JEGLICHEN Anspruch auf EG verlierst sobald du nur einen Tag in dem Lebensmonat in VZ arbeitest. Heißt, du wirst nicht mal die 12 Monate EG bekommen. Der Gesetzgeber kann nichts dafür wenn du dich nicht im Vorfeld ausreichend informierst. Er bietet ALLEN Familien an, das man locker 2 Monate ab Rechtsanspruch hat für die Eingewöhnung, das viele Eltern dort fehlerhaft planen, dafür kann der Gesetzgeber nichts. Eine Option wäre ja gewesen dem neuen AG zu sagen, hey ich fange gerne bei euch an, kann aber bis die Kinder beide eingewöhnt sind noch nicht voll zur Verfügung stehen. Wie wäre es erst einmal mit TZ und ab Juni, evtl erst Juli stehe ich dann voll zur Verfügung. Das wäre das was du noch probieren kannst, wie der neue AG es aufnimmt musst du dann schauen.

Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 15:09



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Das Thema mit den 12 Monaten Elterngeld hattest du selber angesprochen, daher gehen auch viele Antworten in die Richtung. Nach § 24 SGB VIII Absatz 1 hat dein Kind auch schon früher als mit einem Jahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, insofern ist nicht relevant, ob die Eingewöhnungszeit mit anerkannt wird oder nicht: "Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf." Mit Hinweis darauf könntest du noch versuchen, früher einen Betreuungsplatz zu bekommen. Allerdings gibt es je nach Landesrecht auch Fristen, mit wieviel Vorlauf der Betreuungsbedarf angezeigt werden muss (und in deinem Fall ist die vielleicht schon verstrichen). Einen Gehaltsersatzanspruch gibt es wie bereits geschrieben nicht, sondern nur den Anspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes.

Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 20:20



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Huhu, schön, dass Du einen neuen Job hast, aber an dem Planungsproblem kannst du mE niemand andrem die Schuld geben. Es ist doch eher außergewöhnlich, dass Du überhaupt Betreuungsstellen für Mai bekommen hast - in anderen Gegenden wäre September das Einstiegsdatum. Es wird Dir, wenn Deine Mutter oder sonst jemand nicht auch von April-Mai kann, nicht viel anderes übrig bleiben, als Dir eine Tagesmutter zu suchen, die beideoder nur die Tochter in diesem Zeitraum (oder länger) betreut. Dann kannst Du im Mai einen von der Tagesmutter wegnehmen und eingewöhnen, und dann den anderen. Oder Du läßt sie da, wenn es Euch gefällt. Ggf findest Du eine Tagesmutter, die kein anderes Kind hat und auch die Eingewöhnung macht.Oder kannst du für die Eingewöhnung Urlaub nehmen? Oder ist Dein Sohn im Moment noch in der Krippe (schon eingewöhnt?). Kann er dann nicht noch so lange da bleiben, bis die Tochter eingewöhnt ist und dann wechseln? Alles Gute!

von zweizwerge am 20.12.2017, 21:37



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

Wo schreibt sie denn bitte, dass sie Lehrerin ist?

von bellis123 am 21.12.2017, 16:59



Antwort auf: Gehaltersatzanspruch auch während Eingewöhnung in der Kita?

es war nur eine frage OB sie lehrerin ist.

von mellomania am 21.12.2017, 22:51



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